Sexueller Missbrauch: Verfahren gegen Auflagen eingestellt (LG Stuttgart)
Keine Eintragung in ein polizeiliches Führungszeugnis - so das befreiende Ergebnis nach langen und zähen Verhandlungen anlässlich eines Verfahrens "sexueller Missbrauch von Kindern" vor dem LG Stuttgart. Das Verfahren wurde gegen Auflagen eingestellt.
Nach in erheblichem Engagement der Verteidigung haben die Staatsanwaltschaft sowie das Gericht letztlich dem Vorschlag der Verteidigung zugestimmt, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Der große Vorteil für den Beschuldigten liegt hierbei darin, dass in diesem Falle keine Eintragung in ein polizeiliches Führungszeugnis erfolgt, damit kann er seinen beruflichen Weg fortsetzen - insbesondere muss der junge Mann nicht sein Studium abbrechen und sich völlig neu ausrichten.
Das Amtsgericht Stuttgart hatte den jungen Mann noch wegen vermeintliche sexuelisierter Chats mit einer Minderjährigen zu einer Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verurteilt - diese wäre in ein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen worden und hätte die berufliche Zukunft des jungen Mannes auf Jahre hin blockiert. In enger Absprache mit der Verteidigung erkannte das Landgericht aber, welche verheerenden Folgen die Verurteilung hätte und wandelte das Urteil in eine Einstellung gegen Auflagen um - gerade um eine Eintragung zu verhindern.