Missbrauch von Schutzbefohlenen: Verfahren eingestellt (Göttingen)
Meine Mandantin hatte als Erzieherin in einer Einrichtung gearbeitet, welche für die Betreuung und individuelle Erziehung junger Flüchtlinge zuständig war.
Im Rahmen eines solchen Verhältnisses sollte es - so der Vorwurf - zu sexuellen Kontakten mit einem dort wohnhaft jungen Mann gekommen seingekommen sein. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und leitete Ermittlungen gegen die Erzieherin ein. Zugleich wurde diese fristlos von ihrer Tätigkeit freigestellt.
Die Beschuldigte entschied sich nach anfänglichem Zögern dazu, die Angelegenheit in professionelle Hände zu legen und mandatierte unsere Kanzlei mit der Vertretung ihrer Interessen - wie bekannt ist, habe ich mich als Rechtsanwalt auf die Bearbeitung entsprechender Verfahren spezialisiert.
Im Rahmen einer umfassenden Verteidigererklärung konnten sodann Widersprüche zwischen den belastenden Aussagen herausgearbeitet werden - im Ergebnis entpuppten sich die Angaben des jungen Mannes als nicht mehr als Geprahle unter Gleichaltrigen, für einen tatsächlichen Missbrauch oder sexuelle Kontakte mit der (durchaus attraktiven) Erzieherin gab es keinerlei Hinweise.
Dies musste letztlich auch die Staatsanwaltschaft Göttingen erkennen und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht ein.