sexuelle Belästigung: Verfahren gegen Vorstandsmitglied eingestellt (Nürnberg)
Weihnachtsfeiern in Betrieben haben immer eine eigene Dynamik, das weiß jeder der schon einmal an einer solchen Art von Feierlichkeit teilgenommen hat.
Zum Abschluss des Jahres und kurz vor den Feiertagen sind die meisten Betroffenen in glücklicher und ausgelassene Stimmung, der Alkohol tut dann sein übriges um diese Stimmung weiterhin zu lösen. So war es auch bei einer Weihnachtsfeier, wie ein mittelständisches Unternehmen aus dem Großraum Nürnberg-Erlangen Ende 2021 veranstaltet.
Leider ging die Feier für meinen späteren Mandanten aber nicht nur mit einem überdimensionalen Rausch und einem ebenso starken Kater am nächsten Morgen aus, sondern auf die Feier folgte einige Wochen später auch eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung durch die Polizei Nürnberg.
Eine der Mitarbeiterinnen aus dem warf meinem Mandanten vor, sie auf der Feier sexuell belästigt zu haben, er habe ihr während der Feierlichkeit den Arm in unangemessen und distanzlos erweise um die Schulter gelegt und sie bei mindestens einer weiteren Gelegenheit am Oberschenkel berührt, dies Verhalten habe sie als sexuell grenzüberschreitend und belästigt empfunden.
Nun mag man moralisch sowohl zu einem solchen Verhalten, als auch zu dem Umstand seine Meinung haben, dass wegen so etwas ernsthaft eine Strafanzeige erstattet werden muss.
Jedenfalls leitete die Staatsanwaltschaft Nürnberg an Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung ein, der Beschuldigte wandte sich nach Eingang der Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung sodann an uns, als Deutschlands größte Kanzlei für Sexualdelikte sagten wir ihm natürlich unsere Hilfe zu.
Im Rahmen einer umfassenden Erklärung ließen sich sodann nicht nur massive Widersprüchlichkeit in der Aussage der vermeintlich Geschädigten herausarbeiten, welche den Abend offenbar selbst alkoholbedingt nicht mehr ganz rekonstruieren konnte. Ferner konnten wir die Staatsanwaltschaft Nürnberg auch mit rechtlichen Argumenten dahingehend überzeugen, dass Staffa das Verhalten hier nicht vorlag. Auf Antrag der Verteidigung stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg das Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung gegen unseren Mandanten ein.
Der Vorstand der Firma hatte sich im übrigen geschlossen hinter unseren Mandanten positioniert, die Angestellte hat den Betrieb mittlerweile aufgrund anderweitiger psychischer Probleme verlassen