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Sexueller Missbrauch von Kindern: Verfahren eingestellt (Freiburg)

In den frühen Morgen Stunden im Juni 2022 klingelte es an der Haustür unseres späteren Mandanten in Freiburg.

Präsentiert wurde unsere Mandanten ein Haftbefehl wegen dem Tatvorwurf sexueller Missbrauch von Kindern in Freiburg. Von diesen Vorwürfen völlig überrascht und zugleich überfordert mit der Situation wies der Betroffene seine Lebensgefährtin noch kurz an, ihm einen Anwalt für Sexualdelikte in Freiburg zu suchen, um seine Interessen als Beschuldigter wegen sexuelle Missbrauch von Kindern in Freiburg gegenüber der Staatsanwaltschaft angemessen vertreten zu lassen.

Bei der Suche im Internet wurde die Lebensgefährtin dann schnell auf unsere Präsenz aufmerksam, wie bekannt ist haben wir uns als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht auf die Bearbeitung genau solche Vorwürfe spezialisiert und konnten in der Vergangenheit eine Vielzahl von Verfahrenseinstellungen und auch sonst guten Ergebnissen gegenüber der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau erreichen. So nahm die Frau noch am selben Tag per E-Mail Kontakt zu uns auf, ein Rückruf erfolgte innerhalb weniger Stunden.

Nachdem wir ein langes und ausgiebiges Gespräch über den Inhalt der Vorwürfe geführt hatten übernahmen wir sodann die Vertretung des Beschuldigten in Bezug auf den Tatvorwurf sexueller Missbrauch von Kindern in Freiburg, eine Besuchserlaubnis gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde beantragt und sodann noch für die nächste Woche ein Besuchstermin organisiert. Bei dem Besuch schilderte der völlig von der Situation überfordert Beschuldigte, wie es zu dem Vorwurf des sexuellen Missbrauch von Kindern in Freiburg durch die Staatsanwaltschaft gekommen war und warum er einen erfahrenen Rechtsanwalt für Sexualdelikt er benötigt, um seine Interessen vor Ort angemessen vertreten zu lassen.

Offenbar war es so, dass einer seiner früheren Lebensgefährtin einen Diese Vorwürfe erhoben hatte, nachdem es zu Konflikten gekommen war. Im Ergebnis konnte der Beschuldigte sich aber selbst die Vorwürfe nicht erklären, insbesondere nicht warum es zu einem Haftbefehl gekommen war und er nicht zunächst eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellem Missbrauch von Kindern durch die Polizei Freiburg erhalten hatte.

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte konnten sodann wichtige Ansatzpunkte für die Verteidigung herausgearbeitet und der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer sehr umfassenden und detaillierten Schutzschrift dargelegt werden warum die Vorwürfe des Kindesmisssbrauchs sowie die Verhaftung unseres Mandanten offenbar zu Unrecht erfolgt waren.

Nach kurzer Prüfung schloss sich die Staatsanwaltschaft Freiburg unserem Antrag auf sofortige Aufhebung des Haftbefehls an und stellte sodann nach erneuter und sehr kritischer Vernehmung der vermeintlich Geschädigten das Ermittlungsverfahren insgesamt ein. Unser Mandant entgeht hierdurch nicht nur einer weiteren Untersuchungshaft, sondern insbesondere auch eine Anklage wegen sexuelle Missbrauch von Kindern in Freiburg. Darüber hinaus ist am übrigen für die zu Unrecht erlitten Untersuchungshaft zu entschädigen.

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