Sexueller Missbrauch: Angeklagter freigesprochen (Hildesheim)
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat unseren Mandanten beschuldigt, in den Jahren zwischen 2001 und 2004 in acht Fällen sexuelle Übergriffe zum Nachteil der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vorgenommen zu haben.
Die Vorwürfe waren durch die vermeintlich Geschädigte im Rahmen einer Therapie erstmalig aufgekommen, unser Mandant hatte im Jahre 2020 eine Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei Hildesheim wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhalten und sich daraufhin zunächst einen regionalen Rechtsanwalt in Hildesheim gesucht, um sich in dieser komplizierten Angelegenheit vertreten zu lassen.
Das Verfahren entwickelte sich dann leider in eine ungünstige Richtung, eine außergerichtliche Einstellung ließ sich nicht erreichen, sodass die Staatsanwaltschaft Hildesheim im Jahre 2021 Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in acht Fällen erhob.
Unser Mandant war schockiert, kurz davor den Glauben an das Rechtssystem zu verlieren. Im Hinblick auf die bevorstehende Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hildesheim entschied er sich sodann zu einem Anwaltswechsel und beauftragte uns als bundesweit führende Kanzlei für Sexualdelikte damit, seine Interessen dort zu vertreten.
Eine intensive Auseinandersetzung mit der Ermittlungsakte sowie einer Anforderung der Behandlungsunterlagen und eine Rekonstruktion der Therapie für sodann zu dem Ergebnis, dass suggestive Einflüsse auf die Aussage nicht nur nicht ausgeschlossen werden können, sondern nahe liegen.
Eine umfassenden Befragung der behandelnden Therapeuten vor dem Amtsgericht Hildesheim ließen große Zweifel an Qualität und Güte der Therapie aufkommen, im Ergebnis war für die Verteidigung klar, dass es sich um Scheinerinnerungen betreffend den behaupteten sexuellen Missbrauchs von Kindern in Hildesheim handeln müsse. Antragsgemäß erfolgte daraufhin der Freispruch, damit endet eine über zweijährige Phase des Leidens und bangen zu unseren Mandanten. Seine neue Frau und deren Kinder haben immer zu ihm gestanden.