sexueller Missbrauch: Freispruch wegen Zweifel an Glaubwürdigkeit (Leipzig)
Bereits der Beginn des Ermittlungsverfahrens mutet eigenartig an: im Jahre 2021 betritt ein junger Mann eine Polizeistation in Leipzig und erstattete Strafanzeige wegen sexuelle Missbrauch von Kindern beziehungsweise sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen. Der junge Mann gibt an, vor vielen Jahren Opfer sexueller Übergriffe gewesen zu sein, diese hätten sich im Jahre 2004-2006 ereignet.
Er habe die Ereignisse, also den sexuellen Missbrauch von Kindern in Leipzig verdrängt. Vor kurzem habe er im Fernsehen einen Film darüber gesehen, wie ein Pfarrer sexuell übergriffig geworden sei. In diesem Moment habe er Flashbacks bekommen, sich plötzlich wieder an alles erinnert und die längst verborgene Erinnerung sei zurückgekommen.
Vernegmung 1:
Anschließend schilderte der junge Mann rudimentär einen sexuellen Missbrauch in Leipzig, welcher zum Zeitpunkt der Angaben bereits 15 Jahre zurückliegen sollte. Nach seinen Angaben seien die Erinnerungen an die Übergriffe zu diesem Zeitpunkt vage und unklar, er würde sich aber später noch einmal bei der Polizei melden.
Vernehmung 2:
Zwei Monate später, die nächste polizeiliche Vernehmung: der angeblich Geschädigte beginnt seiner Vernehmung damit, dass ihm nach dem ersten Vernehmungstermin alles nun immer klarer werde: er könnte sich an mehr Details erinnern und nun bessere und klare Angaben zu dem sexuellen Missbrauch in Leipzig machen, der sich zu seinem Nachteil ereignet habe.
Vernehmung 3:
Ein Jahr später dann die nächste Vernehmung bei der Polizei Leipzig: der junge Mann hatte um den Termin gebeten, er habe zwischenzeitig mithilfe psychologischer Bücher an den "Erinnerungen gearbeitet", und erinnere sich jetzt an immer mehr: er schildert jetzt, dass bei dem Übergriff nun auch massive Gewalt eine Rolle gespielt habe, darüber hinaus sei er über die ersten Schilderung hinaus im Rahmen des sexuellen Missbrauch von Kindern in Opfer einer versuchten Vergewaltigung geworden. Auch dies müsse er nun mitteilen. Deutlicher sein die Erinnerungen auch geworden, was einzelne Details und Abläufe an dem Tag an Belange, welche dann ausführlich geschildert wurden.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig erhob daraufhin Anklage gegen den seiner zeitigen Trainer. Dieser, selbst zu diesem Zeitpunkt bereits und unbescholtener Bürger, verstand die Welt nicht mehr und wandte sich Hilfe suchend an unsere Kanzlei. Als Anwalt für Sexualstrafrecht in Leipzig boten wir unsere Hilfe an und übernahm die Vertretung für die Verhandlung vor dem Amtsgericht Leipzig.
Vernehmung 4:
Im Rahmen der Verhandlung schilderte der junge Mann, die Übergriffe dann in nochmals gesteigerter Deutlichkeit: er könne sich jetzt genau an den Tag und die Bekleidung erinnern, die er getragen haben. An den Geruch, den Tag und was an dem Tag des Übergriffsim Fernsehen gelaufen sein. Dass der angebliche sexuelle Missbrauch von Kindern in Leipzig zum Zeitpunkt der Vernehmung nun bereits fast 19 Jahre zurückliegt, sei unerheblich, er habe auf den Vernehmungstermin hin weiter an den Erinnerungen gearbeitet und diese weiter aufgeklärt. Hierbei sei ihm zur Hilfe gekommen, dass er Psychologie studiere und sich insofern die ganze Thematik auch auf einem akademischen Niveau erarbeitet habe.
Ergebnis:
Angesichts dieser Schilderungen schloss ich das Amtsgericht Leipzig letztlich den Ausführungen der Verteidigung letztlich dahingehend an, dass von einem vorliegen massiver autosuggestiver Vorgänge ausgegangen werden müsse, es besteht erhebliche Zweifel daran, dass sich der sexuelle Missbrauch in Leipzig, wie von dem vermeintlich Geschädigten geschildert, tatsächlich ereignet habe. Die einzig richtige Folge sei, den Beschuldigten von den Vorwürfen frei zu sprechen.