Strafverteidigung: bundesweit, kompetent & erfahren
Anwalt Sexualstrafrecht Ulm
Anwalt für Sexualstrafrecht: Ulm
Das Recht und insbesondere das Strafrecht werden immer komplizierter. Zuverlässige Kenntnisse von Gesetzesänderungen, aktuellen Rechtsprechungen Bundesweit und nicht nur in Ulm und Praxiskenntnisse sind unabdingbare Voraussetzungen einer guten strafjuristischen Tätigkeit. Dies bringt Ihr erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt Odebralski mit in Ihr Anliegen.
Tätigkeitsschwerpunkte von Ihrem Anwalt Odebralski für Strafrecht in Ulm.
Die Kanzlei für Strafrecht in Ulm – Odebralski vertritt Sie gegen sämtliche Vorwürfe des Strafgesetzbuches und des Nebenstrafrechtes.
Hierzu gehören u.a. folgende strafrechtlichen Gebiete:
- Rechtsberatung & Strafverteidigung in einem Sexualstrafverfahren (Sexualdelikte)
- Rechtsberatung & Strafverteidigung bei Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen
- Rechtsberatung & Rechtsmittel im Fall einer Verurteilung (Berufung & Revision)
- Rechtsberatung & Strafverteidigung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts (Betäubungsmitteldelikte)
- Pflichtverteidiger bzw. Pflichtverteidigung in Strafsachen
- Rechtsberatung beim Führungszeugnis (BZR)
- Rechtsberatung in Strafsachen Führerschein und der (drohende) Entziehung der Fahrerlaubnis
- Rechtsberatung & Verfahrensbeistand bzw. Nebenklage
- Rechtsberatung & Strafverteidigung im Bereich Jugendstrafrecht und Jugendkriminalität
- Rechtsberatung Anwaltswechsel
- Rechtsberatung bei erkennungsdienstliche Behandlung
- Rechtsberatung bei der Erstattung einer Strafanzeige (u.a. bei Sexualstraftaten, Gewalttaten)
- Rechtsberatung in berufsrechtlichen Aspekten eines Strafverfahrens
- Rechtsberatung beim Strafvollstreckung
Notfall und erste Hilfe in Strafsachen, Rechtsberatung & Strafverteidigung in Ulm
Einige klassische und typische Konstellationen, in welche Menschen erstmalig in Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden Ulm (in den meisten Fällen mit der Polizei Ulm bzw. mit staatsanwaltlicher Ermittlungen Ulm) kommen können:
- Vorladung als Beschuldigter (polizeiliche Ermittlungsverfahren)
- Hausdurchsuchung (polizeiliche Hausdurchsuchung)
- Festnahme bzw. Untersuchungshaft (oder eines Angehörigen)
- Anklage erhalten (Ermittlungsverfahren)
- Strafbefehl erhalten
Das erste Gespräch ist immer kostenlos und unverbindlich.
Nikolai Odebralski, Rechtsanwalt