Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

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Bedrohung der Ex-Schwiegertochter nicht nachweisbar

Bekanntlich entstehen von Zeit zu Zeit sehr emotionale Situationen, wenn sich ein junges Paar trennt - und dabei noch ein Kind im Spiel ist.

In einem Fall in Krefeld kam es jedoch soweit, dass die Frau gegenüber der Polizei behauptete, von ihrer ehemaligen Schwiegermutter bedroht und geschlagen worden zu sein. So habe die Schwiegermutter ihr damit gedroht, ihr das Kind wegnehmen zu lassen, zudem habe sie ihr an den Haaren gezogen.

Die Schwiegermutter kontaktierte nach dem Eingang der Vorladung als Beschuldigte umgehend den Unterzeichner und suchte sich so Hilfe bei einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht.

Nach Eingang der Akten setzten wir uns mit dem Vorwurf der Bedrohung sowie der Beleidigung umfassend auseinander; anschließend wurde eine umfassende Verteidigererklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft Krefeld eingereicht.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren sodann mangels Tatverdacht eingestellt, unter anderem auch weil hier eine Situation von Aussage-gegen-Aussage zwischen Ex-Schwiegertochter und meiner Mandantin gegeben war und sich letztlich nicht nachweisbar war, wessen Aussage richtig war.

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