Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

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Vergewaltigung: Strafverfahren mangels Tatverdachts eingestellt (Essen)

Das Strafverfahren war von Anfang an sehr emotional geführt worden, auf der einen Seite der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte, der bereits vier Jahre wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in Haft gesessen hat. Auf der anderen Seite die Nachbarin, welche selbst bereits mehrfach aufgrund von Drogendelikten mit der Staatsanwaltschaft Essen in Kontakt gekommen war und nun eine Strafanzeige gegen meinen Mandanten wegen Vergewaltigung erstattete.

Mein Mandant wies den Vorwurf der Vergewaltigung von sich, die Nachbarin habe ihn verführt - die einvernehmlichen Kontakte seien im Hinblick auf seine Ehefrau natürlich nicht richtig gewesen. Damit habe mit dem Fehlverhalten aber auch sein bewenden, keinesfalls habe es Gewalt gegen die Nachbarin gegeben. Diese habe die Frau sich ausgedacht, um nach entdecken des sexuellen Verhältnisses, dies ist nun als nicht einvernehmlich - und somit als Vergewaltigung - darzustellen.

Diese Auffassung schlossen sich auch die Sachbearbeiter aus der von der Abteilung für Sexualdelikte bei der Essener Staatsanwaltschaft an und stellten mit tatkräftiger Unterstützung der Verteidigung, welche sämtliche Widersprüche noch einmal im Rahmen einer umfassenden Verteidigererklärung auflistete, antragsgemäß ein.

Mein Mandant und seine Ehefrau sind übrigens noch immer zusammen, sie hat ihm den Fehltritt verziehen.

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