Revision: Urteil des LG Bielefeld aufgehoben
Was war passiert?
Die Staatsanwalt Bielefeld hatte meine Mandanten vorgeworfen, in einem Altersheim dort wohnhafte Patientinnen sexuell missbraucht zu haben.
Mein Mandant bestritt die Vorwürfe, gegen einen Strafbefehl in Höhe von einem Jahr wurde Einspruch eingelegt womit es dann zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen kam. Am Vortag der Verhandlung kam jedoch im gesamten Bereich von Nordrhein Westfalen der Zugverkehr zum Erliegen, so das mein Mandant zu der Verhandlung am nächsten Tag nicht anreisen konnte.
Das Amtsgericht verwarf den Einspruch gegen den Strafbefehl daraufhin und begründete dies damit, der Beschuldigte sei der Verhandlung "unentschuldigt ferngeblieben" - angesichts der Tatsache dass mein Mandant weder über einen Führerschein verfügte noch sonst die Möglichkeit gehabt hätte, von Essen nach Bad Oeynhausen zu kommen, eine ganz offensichtlich rechtlich falsche Bewertung. Dieser Auffassung schloss sich im Rahmen der Berufung dann überraschend auch das Landgericht Bielefeld an.
Alles unrichtig - so am Ende aber die Rechtsmeinung des Oberlandesgerichts.
Im Rahmen der Entscheidungen der unteren Gerichte bei der Begriff des "unentschuldigten Fernbleibens" rechtsfehlerhaft zu eng ausgelegt worden, womit die Entscheidungen aufzuheben sein.
Damit wird die Sache zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht Bad Oeynhausen zurückverwiesen - und damit auch erstmalig zu einer Verhandlung in der Sache selbst. Damit bekommt der Beschuldigte aufgrund der erfolgreichen Revision Entscheidung nun doch noch die Gelegenheit, seine Unschuld zu beweisen.