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Besitz von Kinderpornografie: Freispruch (Emmerich am Rhein)

Die Staatsanwaltschaft Moers hatte gegen meinen (späteren) Mandanten ein Verfahren wegen des Verdachtes des Besitzes von Kinderpornographie eingeleitet und dieses mit auf seinen Computer heruntergeladenen kinderpornografischen Dateien im Jahre 2017 begründet.

Im Jahre 2018 erfolgt eine Hausdurchsuchung, bei welcher in der Folge auch strafbare Dateien mit kinderpornographischen Inhalten festgestellt wurden. Mein Mandant bestritt die Vorwürfe nachdrücklich und gab an, nie derartige Bilder gesucht oder besessen zu haben.

Nach der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Emmerich und der dort durchgeführten Beweisaufnahme verblieben am Ende aber Zweifel daran, ob tatsächlich mein Mandant die Dateien mit den entsprechenden Inhalten heruntergeladen hatte.

Denn so hatten zum Zeitpunkt des Downloads 2017 auch eine Vielzahl anderer Personen Zugriff zu dem Computer, mit welchem die Dateien heruntergeladen worden waren. Eine Urheberschaft ließ sich insofern nicht mehr zweifelsfrei feststellen mit der Folge, dass mein Mandant von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen wurde.

Auch an diesem Verfahren zeigt sich einmal mehr, dass ein fundiertes bestreiten von Vorwürfen und ein offensiver Umgang mit Strafverfahren häufig zu dem gewünschten Erfolg führt.

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