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Kein Missbrauch vor 15 Jahren: Gericht spricht Rentner frei (Unna)

Wegen "massiver Zweifel an der Richtigkeit der erhobenen Beschuldigung" hat das Amtsgericht Unna einen heute 81-jährigen Rentner vom Vorwurf des sexuellen Missbrauches seiner Enkeltochten freigesprochen

Die Enkeltochter hatte im Jahre 2013 eine Polizeidienststelle aufgesucht und unvermittelt von einer Vielzahl sexueller Übergriffe meines Mandanten auf die berichtet. Diese sollten sich in der Zeit zwischen 1999 und 2002 ereignet haben.

Auf Nachfrage, weshalb die Erstattung der Anzeige wegen sexuellem Missbrauch von Kindern erst so spät erfolgte, gab die heute jungen Frau als Antwort an, dass die Geburt ihrer eigenen Tochter ihr die Augen geöffnet habe und sie nicht wolle, dass noch einmal einen Kind zu etwas angetan wird.

Diese Begründung wäre auch soweit glaubhaft gewesen, unverständlich war hieran aber, dass die Tochter bereits im Jahre 2008 geboren worden war; weshalb es nach dieser Erkenntnis dann weitere fünf Jahre bis zur Anzeige gebraucht habe, beantwortete die Anzeige erstattet wenn nach längerem überlegen mit "keine Ahnung".

Weiterhin nicht nachvollziehbar war die Tatsache, dass sich die massiven sexuellen Übergriffe angeblich während der Spaziergänge der restlichen Familie an Wochenenden ereignet haben sollen. Auch hier konnte nicht erklärt werden, weshalb die Tochter nicht einfach an diesen Spaziergängen teilgenommen hatte, was die Übergriffe verhindert hätte. Auf eine derart nahe liegende Möglichkeit möchte die heute junge Frau damals nicht gekommen sein.

Auch die Mutter, welche plötzlich angab, vor etwa 15 Jahren sogar Augenzeugin eines der Übergriffe geworden zu sein, konnte nicht erklären, weshalb sie mit ihrer Tochter nicht unmittelbar zur Polizei gefahren sei. Auch Details zu ihren angeblichen Wahrnehmung konnte sie nicht mehr bekunden, so blieb es auch hier bei massiv widersprüchlichen und teilweise sehr lebensfremden Schilderung.

Das sich die Tochter vor Erhebung der Anschuldigung vielfach in psychiatrischen Kliniken aufgehalten und wegen einer Borderline-Persönlichkeitsstörung behandelt worden war, sei nur am Rande erwähnt.

Anknüpfend an die massive Widersprüchlichkeit der Angaben sprach das Amtsgericht den Beschuldigten vom sexuellen Missbrauch von Kindern frei. Hiermit endet für diesen ein zweijähriges Martyrium.

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