Kindesmissbrauch: Verfahren gegen junge Mutter eingestellt (Münster)
Die Staatsanwaltschaft Münster hat ein Strafverfahren wegen des Verdachts "Kindesmissbrauch" gegen eine junge Mutter mangels Tatverdachts eingestellt. Der Mutter war vorgeworfen worden, ihren Sohn sexuell missbraucht zu haben.
"Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sowie der Erklärung der Verteidigung lässt sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs nicht bestätigen - das Strafverfahren ist insofern einzustellen" - so das Fazit der Staatsanwaltschaft Münster.
Das Verfahren gegen die junge Mutter war infolge einer Trennungssituation auf die Strafanzeige des Kindesvaters hin eingeleitet worden. Beide Ehepartner waren im Rahmen der partnerschaftlichen Trennung erheblich aneinandergeraten und sich in einen - zunehmend erheblichen - Sorgerechtsstreit um das gemeinsame Kind verwickelt.
Um seine Figuren für das familiengerichtliche Verfahren offenbar in Position zu bringen hatte der Kindesvater sodann vorgebracht, Zeuge von sexuellen Übergriffen der Mutter zum Nachteil des gemeinsamen Sohnes geworden sein. Die Mutter wies die Vorwürfe als "völlig absurd" zurück, zu keinem Zeitpunkt habe es derartige Übergriffe zum Nachteil des gemeinsamen Kindes gegeben.
Dem schloss sich nun auch die Staatsanwaltschaft Münster an und das Verfahren wurde mangels Talverdachts eingestellt. Das Vorbringen des Vaters hat im übrigen das genaue Gegenteil bewirkt - das Familiengericht Münster beurteilte infolge der Strafanzeige die Erziehungsfähigkeit des Kindesvaters als zweifelhaft und sprach der Mutter das alleinige Sorgerecht zu.