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Sprungrevision erfolgreich: OLG Hamm hebt Entscheidung des AG Gelsenkirchen vollständig auf

Das Oberlandesgericht in Hamm hat auf die Sprungrevision der Verteidigung hin ein Urteil aus Gelsenkirchen vollständig aufgehoben, aufgrund massivster Verfahrensmängel könne dieses so keinen Bestand haben.

In der Sache waren meine Mandantin und ihre Schwester wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung angeklagt, das Gericht hatte der Schwester aufgrund des Umstandes darf sich auch der Nebenkläger eines Anwaltes bediente ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Wer nun meint, dass dieser Umstand auch für meine Mandantin hätte gelten müssen liegt richtig - dies erkannte aber die offenbar unerfahrene Amtsrichterin des Amtsgerichts Gelsenkirchen nicht. Ein erster schwerer Rechtsfehler der zur Fehlerhaftigkeit des Urteils führte, so später das Oberlandesgericht in Hamm.

Auch im weiteren war das gesamte Verfahren gekennzeichnet von massivsten Rechtsfehlern, beispielsweise verurteilte das Gericht beide Frauen wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten - obwohl eine von beiden einen erheblich höheren Tatbeitrag geleistet haben sollte und darüber hinaus auch massiv vorbestraft war. Auch dies könne so keinen Bestand haben, so später das Oberlandesgericht Hamm. Letztlich wurden auch die völlig unterschiedlichen Tatbeiträge in dem Urteil widersprüchlich dargestellt - insgesamt sei das Urteil derart rechtsfehlerhaft, dass es keinen Bestand haben könne und einer erneuten Verhandlung bedürfe.

Damit bekommt meine Mandantin nun eine zweite Chance, ihre Unschuld zu beweisen.

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