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Revision: OLG Thüringen hat die Entscheidung aufgehoben

Mit der Entscheidung hat sich das Thüringer Oberlandesgericht dem Antrag der Verteidigung vollständig angeschlossen und die Begründung aus der Revision der Verteidigung zu großen Teilen übernommen. Es hat die Entscheidung des LG Meiningen aufgehoben.

In der Sache war der Beschuldigte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, reklamierte jedoch im Prozess eine Unschuld.

Nach auffallend knapper und schneller Verhandlung sah sich das Landgericht "vollkommen überzeugt" davon, dass mein Mandant die ihm vorgeworfene Körperverletzung begangen hatte, in der Folge verurteilte das Landgericht Meiningen meinen Mandanten zu einer Bewährungsstrafe.

Zu Unrecht - wie das Oberlandesgericht Thüringen nun feststellte. Das angefochtene Urteil des Landgerichts Meiningen begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken, damit muss die Sache noch einmal vollständig neu verhandelt werden.

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