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Vergewaltigung: Ermittlungsverfahren eingestellt (Halle an der Saale)

Gegen einen jungen Mann wurde Anfang des Jahres das Ermittlungsverfahren eingestellt. Er hatte im Januar des Jahres 2019 eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter zu der Polizei in Halle an der Saale erhalten.

Tatvorwurf war hier eine Strafanzeige wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung. Der junge Mann machte es zunächst einmal richtig und folgte der polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen der vermeitlichen Vergewaltigung nicht und wandte sich an mich als Rechtsanwalt, verbunden mit der Bitte ihn in dieser Angelegenheit zu vertreten.

Nachdem wir den Termin gegenüber der Polizei abgesagt und die Vertretung als Rechtsanwalt wegen des hier im Raum stehenden Vorwurf der Vergewaltigung angezeigt hat, gingen die Akten einige Wochen später ein.

Aus diesen ergab sich, dass dem Beschuldigten die Vorwürfe der sexuellen Nötigung offenbar zu Unrecht gemacht worden waren, im Ergebnis stellte die Staatsanwaltschaft Halle das Ermittlungverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung auf Antrag von Rechtsanwalt Odebralski ein.

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