Sexueller Missbrauch: Freispruch trotz entgegenstehendem Gutachten (Ellwangen)
Unser Mandant beschreibt den Moment, als er die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellem Missbrauch von Kindern von der Polizei Ellwangen erhielt, rückblickend als irritierend.
Vorladung wegen sexuellem Missbrauch Ellwangen
Er habe die polizeiliche Vorladung an einem Sommertag im Jahre 2022 aus dem Briefkasten genommen, hier sei er aufgefordert worden, zur Polizei Ellwangen zu kommen, zu einer Vernehmung als Beschuldigte wegen sexuellem Missbrauch von Kindern. Er habe das Ganze zunächst gar nicht zuordnen können, dann auf das in der Vorladung angegebene Datum des Vorfalls gesehen und bemerkt, dass es der Geburtstag seines Schwagers war, an diesem habe man diesen zu Hause besucht, der Schwager habe auch Kinder. Er habe den Schwager dann angerufen, und dieser habe zögerlich geantwortet, aber am Ende mitgeteilt, dass man eine Anzeige gegen ihn wegen sexuellen Missbrauch von Kindern der fünfjährigen Tochter erstattet habe.
Unser Mandant informierte sich sodann zunächst weiter, war mit der Thematik völlig überfordert und hatte mit der Polizei bislang keinerlei Berührungspunkte. Die Vorladung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern durch die Polizei Ellwangen führte bei ihm zu einer Überforderung, er entschied sich aber dann doch, sich einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht zu suchen und wollte schnell auf uns aufmerksam. Natürlich sagten wir ihm zu, ihm zu helfen und die Vertretung zu übernehmen.
Anwalt für Sexualstrafrecht Ellwangen
Aus den Akten ergab sich zunächst, dass unser Mandant im Zusammenhang mit einem Spiel die Nichte berührt haben solle, Dies hatte diese dann ihrer Mutter erzählt, die Mutter hatte kürzlich an einer Fortbildung zum Thema sexueller Missbrauch teilgenommen und ordnete das Ganze nun vor diesem Hintergrund ein. Unser Mandant bestritt nachdrücklich, irgendetwas falsch gemacht zu haben, die Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellem Missbrauch von Kindern durch die Polizei Ellwangen sei ein großes Missverständnis.
Nach dem vorbringen der Verteidigung und einer intensiven Auseinandersetzung mit der Akte wusste die Staatsanwaltschaft Ellwangen sich letztlich auch nicht zu helfen und gab die Angelegenheit an eine aussagepsychologische Sachverständige, um ein Gutachten zu der Frage zu erstatten, ob sich die Tat so ereignet haben könnte und insofern die Vorladung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern durch die Polizei Ellwangen an unseren Mandanten zurecht erfolgt war.
Anklage wegen Kindesmissbrauch Ellwangen
Zur großen Überraschung kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Vorwürfe richtig sein.
Unser Mandant war völlig verzweifelt, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage zum Amtsgericht Ellwangen. Im Rahmen der Verhandlung gelang es uns aber sodann, Widersprüche und Ungereimtheiten herauszuarbeiten, die die Sachverständige bis zu diesem Zeitpunkt übersehen hatte. Nach langen, intensiven und harten Diskussionen konnten wir die Staatsanwaltschaft und das Gericht und letztlich auch die Sachverständige davon überzeugen, dass sich der Vorwurf des sexuelle Missbrauch von Kindern in Ellwangen so nicht ereignet haben konnte.
Das Ergebnis war ein Freispruch für unseren Mandanten.