Wiederaufnahme erfolgreich: Amtsgericht spricht Angeklagte frei
Bei einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren spricht das Amtsgericht Saarbrücken die zu unrecht Verurteilte frei.
Durch Beschluss vom 10.01.2018 hat das Amtsgericht Saarbrücken ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Homburg aus dem Jahre 2016 aufgehoben - und die Angeklagte im Nachgang freigesprochen. Damit war das Amtsgericht Saarbrücken vollumfänglich dem Antrag der Verteidigung im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens gefolgt.
In der Sache hatte das Amtsgericht Homburg die Beschuldigte seinerzeit wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Die Beschuldigte hatte die Vorwürfe stets vehement bestritten - das Amtsgericht hatte ihr jedoch keinen Glauben geschenkt und die Angaben des damaligen Belastungszeugen als "absolut glaubwürdig" bezeichnet.
Nachdem das Urteil dann rechtskräftig war und der Zeuge - ein ehemaliger Freund der Beschuldigten, welcher die an ihn adressierten Rechnung schlichtweg nicht bezahlen wollte - sich mit dem Umstand konfrontiert sah, seine ehemalige Partnerin durch seine Aussage längere Zeit ins Gefängnis gebracht zu haben, überdachte er sein Aussageverhalten. Zu sehr drückte das schlechte Gewissen, für die zu Unrecht erfolgt Inhaftierung verantwortlich zu sein.
Im Rahmen der Wiederaufnahme wandten sich beide Personen an die hiesige Kanzlei, ein daraufhin gestellter Antrag auf Wiederaufnahme der rechtskräftigen Verurteilung hatte Erfolg.
Im Rahmen des Anhörungstermines in der Wiederaufnahme - sog. Probationsverfahren - sagte der ehemalige Freund wahrheitsgemäß und unter Eid aus, seinerzeit als Zeuge vor dem AG Homburg eine falsche Aussage getätigt zu haben.
Anknüpfend hieran ordnete das Amtsgericht Saarbrücken sodann die Wiederaufnahme des Strafverfahrens an und sprach die seinerzeit Beschuldigte im beschlusswege nachträglich frei. Die Kosten der Wiederaufnahme sowie sämtlicher bislang entstandenen Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.