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Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich: Arzt nachträglich freigesprochen (Waldshut)

Der Fall hatte sein Ursprung anlässlich einer Zeugenaussage des Mediziners vor einem Sozialgericht genommen, hier hatte er über den Behandlungsverlauf eines Patienten aussagen müssen. Gegenüber dem Sozialgericht machte der Mediziner anschließend seine Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend, also diejenigen Kosten die ihm für den Ausfall durch den Termin entstanden waren - eigentlich ein ganz gewöhnlicher Vorgang.

Nicht gerechnet hatte der Mediziner mit dem offenbar privaten Ermittlungseifer einer Rechtspflegerin, die sich in unsachlicher und seltsamer Weise dazu berufen sah, vermeintlich falsche Abrechnungen aufzudecken. In der Folge wurde dem Mediziner vorgeworfen, nicht nur betrügerisch hypothetisch Einnahmen aus Behandlungen als Verdienstausfall geltend zu machen, sondern auch die Fahrt falsch abgerechnet zu haben - es folgte ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Waldshut, welcher aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände rechtswidrig wurde. Glücklicher Weise konnte der Arzt im Wiederaufnahmeverfahren nachträglich freigesprochen werden!

In der erfolgreichen Wiederaufnahme brachten wir sodann eine Vielzahl neuer Beweismittel vor, insbesondere ein Nachweis für die Richtigkeit der angegebenen Fahrtkosten, zudem auch einen Nachweis darüber, dass der geltend gemachte Verdienstausfall als solcher tatsächlich angefallen war, da die angegebenen Behandlung tatsächlich hätten erfolgen können.

Demgegenüber zeigte sich das Amtsgericht aufgeschlossen und nach Erneuerung der mündlichen Verhandlung wurde der Arzt nachträglich freigesprochen. Zugleich entschuldigte sich der Vorsitzende Richter bei dem Mediziner für den falschen Umgang mit seiner Person - im Ergebnis ein versöhnlicher Abschluss.

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