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Wohnungseinbruchsdiebstahl: Amtsgericht spricht Angeklagte frei (Idar-Oberstein)

Ausgangspunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung war der Umstand, dass sich eine ehemalige Hundehalterin versichern wollte, dass ihrem Hund bei der neuen Familie gut geht.

Dort angekommen bestätigte sich aber genau das Gegenteil - der Hund lebte auf engsten Verhältnissen in einem offenbar asozialen Haushalt und in absolut nicht tiergerechter Haltung.

Darüber was dann passiert ist, hatte das Amtsgericht Idar-Oberstein im Rahmen des Vorwurf des Wohnungseinbruchsdiebstahls zu entscheiden. Entscheidend war die Frage, ob die Angeklagte sich unbefugt durch ein Fenster oder eine Tür Zutritt zu der Wohnung verschafft hatte.

Nach zähen Verhandlungen war der entsprechende Vorwurf der Frau jedenfalls nicht nachzuweisen, sodass das Amtsgericht die Beschuldigte freigesprochen hat.

Eine Verurteilung wegen eines Hausfriedensbruchs konnte nicht ergehen, da der hierfür erforderlichen Strafantrag nicht gestellt worden war - und auch innerhalb der gesetzlichen Frist zur Stellung eines Strafvertrages nicht nachgeholt werden konnte.

Insofern findet das Ganze für alle ein gutes Ende - und der Hund ist wieder glücklich zurück bei seiner ersten Besitzerin.

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