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Mitteilungen und Verfahren

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.

Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.

Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.

Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

 

Mai 2022

Sexueller Missbrauch von Kindern: Verfahren eingestellt (Dresden)

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat auf Antrag der Verteidigung ein Ermittlungsverfahren gegen einen 72-jährigen Beschuldigten wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern mangels Tatverdachts eingestellt. Unser Mandant hatte Anfang 2022 eine Vorladung als Beschuldigter wegen Kindesmissbrauchs durch die Polizei Dresden erhalten und sich hiermit an uns gewendet. Als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht hatten wir seine Vertretung übernommen und konnten nunmehr die Einstellung des Verfahrens erreichen.

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Revision erfolgreich: Urteil wegen sexuellem Missbrauch von Kindern aufgehoben (Kassel)

Der Bundesgerichtshof hat auf Antrag der Verteidigung eine Verurteilung eines Mannes durch das Landgericht Kassel wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in acht Fällen und sexuellem Missbrauch von Kindern in 24 Fällen vollständig kassiert und die Sache zur erneuten Hauptverhandlung zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof schloss sich damit der Revisionsbegründung der Verteidigung in größten Teilen an. Die Generalsbundesanwaltschaft hatte beantragt, die Revision zu verwerfen.

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