Kindesmissbrauch: Verfahren eingestellt (Dresden)
User Mandant erhielt Anfang des Jahres 2022 überraschend eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei Dresden wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Konkret beschuldigt beschuldigt wurde unser Mandant wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkeltochter. Der Großvater soll dem Kleinkind einen Zungenkuss gegeben haben und über und unterhalb der Hose des Kindes die Hand gestreichelt haben. Ins Rollen kam das Verfahren aufgrund einer Aussage und Verdachtsmeldungen aus dem Kindergarten.
Nach Ansicht einer Erzieherin habe sich das Kind „seltsam“ im Kindergarten verhalten und mehrdeutige Worte verwendet sowie von „Opas Geheimnis“ erzählt. Schnell geriet dann der Großvater ins Visier der Ermittlungsbehörden und es wurde gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Polizei Dresden ermittelt, auch weil er sich regelmäßig um das Kind kümmerte und häufig auch alleine mit dem Kind gewesen ist.
Da es sich bei sexuellem Missbrauch eines Kindes natürlich um einen sehr schwer wiegenden Vorwurf handelt, haben wir eine robuste Verteidigungsstrategie entwickeln müssen, um für eine vollständige Rehabilitierung unseres Mandanten zu sorgen. Wichtig war insbesondere, dass unser Mandant der Vorladung der Polizei Dresden wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern keine Folge leisten musste, sondern die gesamte Arbeit im schriftlichen Verfahren erfolgte.
Im Verfahren konnten wir so durch die Aufdeckung von Widersprüchen bei den Aussagen sowie den Ermittlungen dafür sorgen, dass das Verfahren nach § 170 II StPO (kein hinreichender Tatverdacht) eingestellt wurde.