Fahren ohne Fahrerlaubnis: Freispruch (Duisburg)
Meinem Mandanten war vorgeworfen worden, Anfang des Jahres ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt zu haben.
Als Beweis sollte ein Foto dienen, welches eine Person beim Betrieb des Autos aufgenommen hatte, die Staatsanwaltschaft Duisburg meinte hierauf meinen Mandanten zu erkennen und regte dringend ein Geständnis an. In der Hauptfahndung konnte die Verteidigung die Beteiligten dann aber davon überzeugen, dass keine hinreichend spezifiziert waren Gesichtsmerkmale auf dem Foto zu erkennen waren, die eindeutig auf mein Mandant hinweisen.
Die Folge: Freispruch.