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Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski

Vergewaltigung: Angeklagter freigesprochen (Braunschweig)

 

Unser Mandant hatte Anfang 2021 eine Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung durch die Polizei Braunschweig erhalten. Mit dieser polizeilichen Vorladung begab er sich zunächst auf die Suche nach einem erfahrenen Anwalt für Sexualdelikt in Braunschweig, um seine Interessen gegenüber der Polizei Braunschweig beziehungsweise der Staatsanwaltschaft Braunschweig vertreten zu lassen. Bei seiner Recherche im Internet schließt er schnell auf unsere Kanzlei, als bundesweit größte Kanzlei für Sexualdelike übernahmen wir natürlich gerne seine Vertretung.

 

Gemäß den gewöhnlichen Abläufen in derartigen Verfahren wurde zunächst einmal auf die polizeiliche Vorladung wegen Vergewaltigung durch die Polizei Braunschweig reagiert und der Termin abgesagt sowie die Ermittlungsakte angefordert. Nachdem die Ermittlungsakte eingegangen waren, wurden diese bei uns digitalisiert und wie in jedem Verfahren unserem Mandanten zunächst vollständig zur Verfügung gestellt, damit dieser sich natürlich erst einmal selbst ein Bild davon machen konnte, wie die Dinge und die Beschuldigungen liegen. Gemeinsam mit unserem Mandanten wurde sodann bereits im sog. Ermittlungsverfahren eine umfangreiche Schutzschrift zur Verteidigung gegen den Tatvorwurf der Vergewaltigung gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig eingereicht, in der wir uns zum einen mit den Vorwürfen beschäftigt und diese intensiv analysiert haben, andererseits der gesamte Sachverhalt aber gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig aufbereitet wurde, mit dem Ziel der Verfahrens Einstellung.

 

Diesem Antrag schloss sich die Staatsanwaltschaft Braunschweig (aus mir noch immer nicht nachvollziehbaren Gründen) hier nicht an, erhob Anklage zum Landgericht Braunschweig und legte die Sache dem Gericht vor.

Hintergrundinfo: So etwas passiert und war wohl hier dem Umstand geschuldet, dass eine junge und in dem Sonderdezernat neue Staatsanwältin das Verfahren bearbeitet hatte. Diese hatte offenbar angesichts des aktuellen gesellschaftlichen Klimas schlichtweg nicht die Courage besessen, das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht einzustellen, was nach Aktenlage problemlos möglich gewesen wäre. Zahlreiche Widersprüche und Ungereimtheiten waren von der Verteidigung herausgearbeitet worden.

 

Dann die Verhandlung im August 2022: nach Verlesung der Anklage am Landgericht Braunschweig erklärt sich unser Mandant im Rahmen einer ausführlichen, in sich geschlossenen und völlig nachvollziehbaren Schilderung zu dem Abend. Es sei zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen, die Vorladung wegen Vergewaltigung durch die Polizei Braunschweig habe er von Beginn an nicht verstanden. Der Abend sei völlig einvernehmlich gelaufen, die Frau habe ihm am nächsten Morgen noch mitgeteilt wie gut ihr alles gefallen habe, gleichzeitig aber darum gebeten mit dem Abend diskret umzugehen, insbesondere im Hinblick auf ihre feste Partnerschaft. Erst nachdem der Freund der Frau hiervon etwas erfahren habe, habe die Frau gegenüber der Polizei Braunschweig eine Vergewaltigung in Braunschweig behauptet und den Mann beschuldigt (vergleiche hierzu auch: Vorladung wegen Vergewaltigung Braunschweig).

 

Die Aussage der Frau, welche durch die Verteidigung intensiv und eingehend zu Details der vermeintlichen Übergriffe befragt wird, stellt sich hingegen als wenig nachvollziehbar und wenig lebensnah dar. Die Frau beruft sich vielfach auf Erinnerungslücken bei Details, warum sie am nächsten Morgen dem Beschuldigten geschrieben hat wie gut ihr alles gefallen habe kann sie auch nicht glaubwürdig beantworten. Nach knapp 3 Stunden Befragung der Zeugin durch die Verteidigung gibt die Staatsanwaltschaft Braunschweig schließt sich auf, bittet um ein Rechtsgespräch und erklärt, an den Vorwürfen nicht weiter festhalten zu wollen.

Die Folge: Freispruch für unseren Mandanten. Dieser ist rückblickend froh, die Verantwortung für sein Verfahren einem erfarenen Rechtsanwalt für Sexualdelikte anvertraut zu haben.

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