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Berlin: Erzieher vom Vorwurf des sexuellen Missbrauches freigesprochen

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen Pädagogen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauches von Kindern frei gesprochen. Der Übergriff sollte sich auf einer Freizeit im Jahre 2014 ereignet haben.

Zweifel bestanden von Beginn an an der Täterschaft des späteren Angeklagten.

So hatte ein Junge seinen Eltern berichtet, in einer Nacht von einer Person in seinem Zimmer aufgesucht worden zu sein; diese Person habe im folgenden sexueller Handlungen zum Nachteil des Kindes vorgenommen und anschließend das Zimmer wieder verlassen. Als Täter identifizierte das Kind später (auf dubiosen Wegen) und im Wege von unterschiedlichen Rückschlüssen meinen Mandanten - den späteren Angeklagten.

Die Anklage wurde erhoben zum Amtsgericht Berlin, der Vorwurf lautete auf sexuellen Missbrauch von Kindern und sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen.

Der Erzieher bestritt von Anfang an seine Täterschaft. Nach sehr ausführlicher Befragung durch die Verteidigung hatten auch das Gericht und die Staatsanwaltschaft letztlich Zweifel daran, ob überhaupt eine Person die Handlungen vorgenommen hatte - und insbesondere ob dies dann der Beschuldigte gewesen sei.

Zu widersprüchlich und vage waren nicht nur die Beschreibungen des vermeintlich Geschädigten Jungen, sondern auch der dubiose Weg der Identifizierung meines Mandanten, denn dieser soll bei dem vermeintlich Übergriff in den dunklen Zimmer gar nicht optisch wahrgenommen worden sein - er war erst durch unterschiedliche mittelbare Schlüsse des Jungen in das Visier der Ermittler geraten.

Am Ende sprach das Gericht der Beschuldigten von allen Vorwürfen frei - hierdurch kann dieser weiter seinem Beruf nachgehen.

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