Einschleusen von Ausländern: Freispruch für Angeklagte am AG Rosenheim
Das Amtsgericht Rosenheim hat zwei junge Männer von dem Vorwurf des Einschleusens von Ausländern aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Die Anklage lautete darauf, dass mein Mandant mit seinem Pkw nach Italien gefahren sein sollte, um dort mehrere Personen abzuholen, welche ohne gültige Aufenthaltserlaubnis – mit gefälschten Pässen - in die Bundesrepublik einreisen wollten. Die Personen waren zuvor aus einem afrikanischen Staat nach Italien gereist und besaßen insofern kein Recht zur Reisefreiheit nach dem sog. Schengen-Abkommen.
Mein Mandant gestand in der Verhandlung ein, das Fahrzeug tatsächlich geführt zu haben, was er natürlich auch nicht widerlegen konnte. Er bestritt indes davon gewusst zu haben, dass die Person keine gültige Einreiseerlaubnis. Er habe sich die Pässe angesehen und diese haben auf ihn echt gewirkt. Da er die Sprache der Personen nicht gesprochen habe, habe er keine Nachfragen stellen können. Auch als er die Personen vor der Grenze zur Übergabe der Pässe zwecks vorzeigen aufgefordert habe, seien diese beanstandungslos ausgehändigt worden; aufgrund der Gesamtumstände habe insofern keine Zweifel an der Echtheit und somit keinen Vorsatz hinsichtlich der Begehung einer Straftat.
Meine Mandanten war diese Einlassung letztlich nicht zu widerlegen, worauf hin das Gericht letztlich nur noch eine Entscheidung fällen konnte: Freispruch aus Mangel an Beweisenfür beide Angeklagte.