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Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski

Vergewaltigung: Verfahren eingestellt (Essen)

Der Polizeibeamte glaubte zunächst an ein Missverständnis, als er plötzlich selbst eine Vorladung als Beschuldigter in den Händen hielt, Tatvorwurf: Vergewaltigung bzw. schwere sexuelle Nötigung.

Irritiert fragte er sofort bei seinen Kollegen nach und musste feststellen, dass er selbst Beschuldigter wegen der Straftat war.

Da unsere Kanzlei dem Beamten aus seiner beruflichen Tätigkeit bereits als kompetent und spezialisiert auf Sexualdelikte bekannt war, mandatierte er uns nach Erhalt der Vorladung direkt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen und machte gegenüber der Polizei zunächst keine Angaben. Hierzu ist zu sagen, dass sich unsere Kanzlei auf Sexualdelikte spezialisiert hat, insbesondere in Essen - unserem Kanzleisitz - werden Beschuldigte die sich ernsthaft gegen derartige Vorwürfe verteidigen möchten, letztlich immer durch uns vertreten.

In der Folge ergab die Ermittlungsakte, dass sich eine ehemalige sexuelle Bekanntschaft nach eigenen Angaben "rückblickend und nach vielen Gesprächen mit einer Freundin" nun doch sicher war, dass sie die ursprünglich einvernehmlichen Kontakte doch nicht gewollt habe "auch wenn sie das damals eigentlich gar nicht so wahrgenommen habe". Jetzt sei sie sich sicher, "da eine Frau eigentlich niemals am ersten Abend Sex haben will.". Dies hätte - so die junge Frau - der Beschuldigte wissen müssen, auch wenn sie es an dem Abend vielleicht nicht so deutlich gesagt habe. Aber eigentlich sei das ja klar.

Eine umfassende Verteidigererklärung konnte die Widersprüchlichkeiten und Ungereimtheiten, wenig lebensnahen Erklärungen und im übrigen die wenig nachvollziehbare Darstellung widerlegen. Das Ermittlungverfahren wurde eingestellt, die Suspendierung unseres Mandanten ist aufgehoben.

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