Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Bewährungsstrafe für Heranwachsenden
Das Landgericht Chemnitz hat im Rahmen einer - seitens Nebenklage und Staatsanwaltschaft eingelegten - Berufungsverhandlung die Verhängung einer Bewährungsstrafe gegen einen heranwachsenden jungen Mann bestätigt.
Das Strafverfahren um den so genannten „Todesraser von Chemnitz“ gestaltete sich als eines der am meisten in der Öffentlichkeit geführten Strafverfahren der hiesigen Kanzlei des Jahres 2012.
Inhaltlich hatte die Staatsanwaltschaft meinem Mandanten zur Last gelegt, an einem Abend im Sommer 2011 zunächst mit Freunden in einer Disco Alkohol zu sich genommen zu haben. Anschließend sei er in sein Auto gestiegen und habe nach hause fahren wollen.
Auf dem Weg habe sich dann das tragische Geschehen ereignet, indem er eine sich ebenfalls auf der Landstraße befindliche junge Radfahrerin übersehen, und diese mit seinem Pkw erfasst hatte. Infolge des Aufpralls kam es bei dem Mädchen zu derart schweren Verletzungen, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb.
Der Prozessbeginn war begleitet von erheblichem Interesse seitens der Familie des Mädchens sowie der regionalen und überregionalen Presse.
Selbstverständlich wog der Vorwurf "Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr" sehr schwer, da durch das Verhalten meines Mandanten ein Mensch zu Tode gekommen war.
Es durfte jedoch auch nicht übersehen werden, dass der junge Mann durch dieses tragische Ereignis selbst psychisch erheblich traumatisiert wurde und den Vorfall zum Anlass genommen hat, aus seiner Heimatstadt Weg an das andere Ende von Deutschland zu ziehen um das Geschehene zu verarbeiten.
In der Verhandlung legte mein Mandant sodann gleich zu Prozessbeginn ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich unter Tränen bei der anwesenden Familie des Opfers.
Nach der Vernehmung von weiteren Zeugen und Gutachtern entschied das Gericht zunächst auf die Anwendung des Jugendstrafrechts bei dem zum Tatzeitpunkt nahezu einundzwanzigjährigen Mann.
Anschließend verhängte das Amtsgericht Chemnitz eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren für die Tat, welche sodann zur Bewährung ausgesetzt wurde. Man hatte sich dazu entschieden, dass es zu den schweren psychischen Folgen, welche durch den Unfall selbst bei meinem Mandanten hervorgerufen worden waren, nicht noch einer weiteren Bestrafung in Form einer vollstreckbaren Haftstrafe bedurfte.
Eine gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde ein halbes Jahr später durch das Landgericht Chemnitz verworfen, damit ist das Urteil rechtskräftig.