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Geldwäsche: Verfahren eingestellt (Bad Kreuznach)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hatte den Beschuldigten vorgeworfen, Geldwäsche in nicht unerheblicher Höhe begangen zu haben, indem er bei Transfer von Firmengeldern aus dem Ausland unrichtige Buchungen vornahm und Gelder falsch zugeordnet haben soll.

Der Geschäftsmann aus dem Großraum Rheinland-Pfalz machte zunächst keine Angaben zu den Vorwürfen. Nach Einsicht in die Ermittlungsakten konnte dem Beschuldigten zunächst mal geraten werden, gegenüber der Polizei als Beschuldigter oder gegenüber der Staatsanwalt Bad Kreuznach keine Angaben zu machen und insbesondere der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei keine Folge zu leisten.

Nach Einsicht in die Ermittlungsakten und intensiver Erarbeitung des Falles wurde sodann eine hochwertige und umfassende Verteidigerklärung unter Einarbeitung aktueller Rechtsprechung zu Papier gebracht, in welchem nicht nur sämtliche Inhalte der Ermittlungsakte analysiert, sondern auch eine Erklärung für die Buchungen eingereicht wurde, welche nicht umbedingt rechtmäßiges Handeln belegte - aber jedenfalls eine hinreichende Erklärung für vermeintlich fehlerhafte Buchungen vorbrachte, welche von der Staatsanwaltschaft nicht zu widerlegen war.

Im Ergebnis schloss sich die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach vollumfänglich dem Antrag aus der Verteidigerklärung an und das Verfahren wegen des Vorwurfs der Geldwäsche wurde gegen den Beschuldigten eingestellt.

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