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Kinderpornografie: Bewährung für Hobbyfotografen wegen "Aktbildern" von 8jähriger (AG Dresden)

Der Beginn des Verfahrens klingt bereits skurril: unser späterer etwa 70-jähriger Mandant ist Hobbyfotograf. Mit den befreundeten Eltern eines achtjährigen Mädchens trifft er die Vereinbarung, dass er das Mädchen für einen Kalender fotografieren darf, es wird sogar ein offizieller Modelvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet auch die Anfertigung von Nacktaufnahmen, so genannte Aktfotografie.

So kommt es dann, dass unser Mandant und das Mädchen im Jahre 2023 im Rahmen eines Fotoshootings Aufnahmen von dem Kind anfertigen, die die Staatsanwaltschaft Dresden später als eindeutig kinderpornographische einstuft. Unser Mandant ist sich dessen offenbar gar nicht bewusst, und macht nach dem Anfertigen der Aufnahmen sogar für die Eltern des Kindes, einen Kalender mit den von ihm als schön erfundenen Bildern des Kindes. Doch statt sich diesen Kalender in der Küche aufzuhängen, bringen die Eltern diesen zur Polizei, da Ihnen Diese Art von Aufnahmen dann doch zu weit gehen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden nimmt Ermittlungen auf, es kommt zu einer Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie in Dresden, unser Mandant wird zunächst vernommen, später zum Amtsgericht Dresden angeklagt wegen Herstellen von Kinderpornographie.

Im Jahre 2024 die Verhandlung vor dem Amtsgericht Dresden, die Stimmung ist gedrückt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden stellt sich eine vollstreckbare Haftstrafe vor und äußert sich in moralisch vorwurfsvoller Weise gegen unseren Mandanten, aber auch über die Eltern des Kindes. Niemandem ist das recht verständlich, wie Eltern eines Mädchens, diese zum Zwecke der Anfertigung von Nacktaufnahmen einem erwachsenen Mann anvertrauen können. Die Verteidigung regt ein Rechtsgespräch an.

Im Rahmen dieses Gespräches können wir alle Beteiligten und insbesondere die Staatsanwaltschaft Dresden davon überzeugen, dass für den Tatvorwurf Anfertigung von Kinderpornographie eine Bewährungsstrafe angemessen ist, die Staatsanwaltschaft Dresden lässt sich letztlich hierauf ein. unser Mandant wird letztlich zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, behält seine Freiheit, bekommt aber zugleich die Auflage, sich nicht mehr alleine mit Kindern im Rahmen von Bildaufnahmen aufzuhalten.

Dies akzeptiert er problemlos, das Urteil ist rechtskräftig. Unser Mandant bedankt sich für die gute Arbeit und Betreuung.

 

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