Kinderpornografie: Verfahren gegen Soldaten eingestellt (Marburg)
Die Staatsanwaltschaft Marburg hatte unsere Mandanten vorgeworfen, Mitglied einer Whattsapp-Gruppe gewesen zu sein, in welcher kinderpornographische Inhalte eingestellt wurden.
Diesen Tatvorwurf hatte man zum Anlass genommen, bei unserem Mandanten eine Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie in der Kaserne in Stadtallendorf vorzunehmen - hinsichtlich der Reputation unseres Mandanten natürlich der absolute Supergau.
Inhaltlich ging es - wir bearbeiten als mittlerweile größte deutsche Kanzlei für Sexualstrafrecht Strafverfahren wegen Besitz von Kinderpornographie in Marburg und bundesweit schwerpunktmäßig - mal wieder um den Tatvorwurf des Besitzes von Kinderpornographie durch Mitgliedschaft in einer Whattsapp-Gruppe.
Hier ist es regelmäßig so, dass Betroffene Mitglied einer solchen Gruppe mit täglich wechselnden Mitgliedern sind. In diese Gruppen werden täglich hunderte Bilder eingestellt, in der Regel nicht nur Bilder mit kinderpornographischen Inhalten, sondern legale Erwachsenen Pornographie. Häufig öffnen Betroffene abends diese Gruppen, stellen fest das nicht selten über 200 Inhalte über den Tag eingestellt wurden, sehen sich die aktuellsten 30 pornographischen Inhalte an und interessieren sich nicht mehr für den Rest. Das juristisch problematisch hierbei: aufgrund der standardisierten Einstellungen des Mobiltelefons werden auch die übrigen Bilder auf dem Telefon abgespeichert. Befindet sich bei den eingestellten aber nicht angesehenen Bildern dann ein kinderpornographisches Bild, speichert sich dieses automatisch im Hintergrund ab ohne dass die Betroffenen hiervon überhaupt etwas mitbekommen.
Und ebenso stellte es sich im vorliegenden Fall dar. Der Betroffene war zwar formell im Besitz eines strafbaren Bildes mit Kinderpornographie im Bezirk der Staatsanwaltschaft Marburg. Jedoch erfolgte dieser Besitz nicht wissentlich. Nachdem dies gegenüber der Staatsanwaltschaft Marburg im Rahmen einer umfassenden Erklärung aufbereitet und dargelegt worden war schloss sich auch die Staatsanwaltschaft Marburg der Argumentation der Verteidigung an und stellte das Ermittlungsverfahren antragsgemäß mangels Tatverdacht ein.