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Besitz von Kinderpornographie: Ermittlungsverfahren eingestellt (Kiel)

Die Überraschung für unseren Späteren Mandanten war groß, als morgens die Polizei bei ihm klingelte, um eine Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie in Kiel durchzuführen. Präsentiert wurde unserem Mandanten zunächst ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Kiel, ausweislich des Beschlusses sollte dieser über seine IP Adresse ein Bild mit einem Kinderpornographischen Inhalt in das Internet hochgeladen haben.

Die Polizeibeamten durchsuchten sodann zunächst die Wohnung, nahmen elektronische Speichermedien an sich und ließen unseren Mandanten mit einem Sicherstellungsprotokoll zurück, sowie der Belehrung dass er sich zu dem Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie in Kiel gerne äußern könnte, man ihm aber insgesamt aufgrund der Schwere der vorwürfe dazu raten würde, sich einen Rechtsanwalt zu suchen.

Als die Polizei die Wohnung in Kiel dann verlassen hatte, begab mein Mandant sich Mit dem verbliebenen Handy seiner Freundin auf die Suche nach einem Anwalt für Sexualdelikt, um seine Interessen gegenüber der Staatsanwaltschaft Kiel vertreten zu lassen. Unser Mandant war sich keiner Schuld bewusst und gab auch gegenüber seiner Partnerin an, bei dem Vorwurf Besitz von Kinderpornographie durch die Polizei Kiel müsse sich um ein Missverständnis handelt.

 

Bei seiner Suche nach einem kompetenten Strafverteidiger stieß er dann schnell auf unserer Internetpräsenz, als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht sagten wir natürlich zu, die Vertretung in dem Ermittlungsverfahren wegen Besitz von Kinderpornographie gegenüber der Staatsanwaltschaft Kiel zu übernehmen. Entsprechend den gewöhnlichen Abläufen wurden dann zunächst einmal die Ermittlungsakte angefordert.

 

Nachdem die Ermittlungsakten vorlagen, ließ sich dann nachvollziehen, wie es zu dem Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie in Kiel gekommen war: unserem Mandanten war eine dynamische IP Adresse zugeordnet worden, welche bei näherer Betrachtung aber gar nicht zu der statischen IP Adresse unseres Mandanten passte. Auf dieser Grundlage erwies sich dann der Durchsuchungsbeschluss als nicht rechtmäßig, so dass Beschwerde gegen den Beschluss zur Hausdurchsuchung durch das Amtsgericht Kiel eingelegt wurde , Dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft die neue Tatsachen Grundlage präsentiert und sodann beantragt, die Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie für unrechtmäßig zu erklären.

 

Nach offenbar sorgfältiger Prüfung schloss sich das Amtsgericht unserem Antrag an, gab der Beschwerde statt und beschloss sodann, dass die Hausdurchsuchung nach dem neuen Vorbringen der Verteidigung offenbar auf unrichtiger Grundlage erfolgt war. Anknüpfend hieran wurde dann auch zeitnah das Ermittlungsverfahren wegen Besitz von Kinderpornographie durch die Staatsanwaltschaft Kiel eingestellt und unsere Mandanten seiner Speichermedien ausgehändigt.

 

Ergänzend sei noch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass wir als Rechtsanwalt für Sexualdelikte in Kiel selbstverständlich auch geständiger Beschuldigte beim Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie gegenüber der Staatsanwaltschaft Kiel verteidigen.

Auch sofern Sie lediglich eine Vorladung wegen Kinderpornographie durch die Polizei Kiel erhalten helfen wir gerne, nehmen Sie gerne kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns auf, schildern uns Ihre Situation und wir finden gemeinsam eine Lösung.

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