Kindesmissbrauch: Amtsgericht spricht Flüchtling frei (Essen)
Das Amtsgericht Essen hat auf den Antrag der Verteidigung hin einen syrischen Flüchtling vom Vorwurf "Kindesmissbrauch" freigesprochen. Das Gericht konnte in der Hauptverhandlung - unter Vorsitz von Frau Richterin Biallaß - nicht ausschließen, dass die belastenden Angaben auch andere Ursachen als ein tatsächliches Erleben haben.
Dem Angeklagten war in dem Verfahren vorgeworfen worden, einen Jungen in einer Flüchtlingsunterkunft vermeintlich sexuell dadurch genötigt zu haben, dass er sich nicht nur in sexueller Weise an diesem gerieben habe; darüber hinaus sollte der Beschuldigte den Jungen auch unter Gewalteinwirkung dazu bewegt haben, ihm einen Kuss zu geben.
Im Rahmen der Hauptverhandlung ließen sich die ursprünglich erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen. Letztlich konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Behauptungen durch suggestive Prozesse in dem "geschädigten" Jungen entstanden waren. Das aussagepsychologische Gutachten führte zu dem Ergebnis, dass der Junge kurz vor Erhebung der Anschuldigungen in der Grundschule an einer Veranstaltung zum Thema sexueller Missbrauch von Kindern (hier die präventive Veranstaltung "Mein Körper gehört mir") besucht hatte. Flankiert durch die Inhalte dieser Veranstaltung sowie auch die offenbar nicht ganz vorurteilsfreie Mutter des Jungen war bei dieser Art der Eindruck entstanden, dass die Freundschaft zwischen ihrem Jungen und dem jungen Flüchtling aus Syrien über ein gewöhnliches Maß an Freundschaft hinausging.
Im Rahmen der Gespräche mit seiner Mutter und einer befreundeten Polizistin war bei dem Jungen dann selbst der Eindruck entstanden, dass die Körperkontakte zwischen ihm und dem später Angeklagten nicht freundschaftlich - sondern sexueller Natur gewesen sein mussten.
Diese Vorwürfe ließen sich aber letztlich auch unter Berücksichtigung des außerpsychologischen Gutachtens nicht aufrecht erhalten.