Kindesmissbrauch: Bewährungsstrafe für geständigen Rentner (Mülheim)
In dem Verfahren hatte ein älterer Herr ein junges Mädchen in Mülheim am Straßenrand angesprochen und dazu bewegt, in sein Auto zu steigen. Hier kam es dann zu sexuellen Handlungen (Kindesmissbrauch), welche das Kind - ganz klassisch und entsprechend dem Klischee derartiger Straftaten - mit Süßigkeiten "belohnt" wurde. Zuhause bemerkten die Eltern die Wesensveränderung ihres Kindes, worauf hin die Tochter den Eltern von dem Vorfall erzählt und diese unmittelbar Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erstatten.
Aufgrund des Kennzeichens konnte der Täter sodann ermittelt werden - und entschloss sich, die volle Verantwortung für sein Verhalten zu übernehmen.
Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Mühlheim erschien wir gut vorbereitet, zum einen war ein Täter Opfer Ausgleich angeboten worden, zum anderen befand sich der Mann auf meinen Ratschlag hin in einer Sexualtherapie für geständige Straftäter.
In der Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft Duisburg die Inhaftierung des Mannes - die Straftat sei eine Schweinerei, hierfür könne es keine Bewährung mehr geben.
Am Ende setzte sich jedoch die Verteidigung mit besseren Argumenten durch: eine Inhaftierung entspräche vielleicht der Straferwartung an Stammtischen; in der Praxis liefe es aber hier darauf hinaus, dass der geständigen Rentner nach der Haft entlassen, sozial isoliert und insbesondere untherapiert in die Gesellschaft entlassen würde. Hierdurch würde das Risiko erneuter - einschlägiger - Straftaten immens gesteigert, weshalb daran niemand ernsthaft Interesse haben könne. Ein Argument, was letztlich auch das Schöffengericht Mülheim in die Urteilsbegründung übernahm und den Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.