Kindesmissbrauch: Landgericht spricht Erzieher frei (Köln)
Das Landgericht Köln hat einen Erzieher vom Vorwurf das "Kindesmissbrauch" freigesprochen. Dem Mann war von der Staatsanwaltschaft Köln u.a. vorgewurfen worden, auf einen 13 jährigen Jungen durch "pornografisches Reden" eingewirkt zu haben. Das Problem hierbei: das Verhalten des Angeklagten war zum Zeitpunkt des Vorfalles 2013 noch gar nicht strafbar....
Das Landgericht Köln hat einen ehemaligen Erzieher vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern insoweit freigesprochen, als dieser durch "pornographisches Reden" gegenüber einem 13-jährigen Jungen erfolgt sein sollte.
Zugleich wurde der Angeklagte von dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines anderen Jungen freigesprochen; dieser hatte die ursprünglich geäußerten Vorwürfe in der Hauptverhandlung nicht mehr aufrechterhalten.
Bezüglich des vermeintlich geführten Chats mit erotischen Inhalten hatte die Staatsanwaltschaft Köln dem Angeklagten vorgeworfen, zu dem seinerzeit 13 Jahre alten Jungen Kontakt aufgenommen und diesen in der Folgezeit mit einer Konversation sexuellen Inhalts belästigt zu haben - strafbar als sexueller Missbrauch von Kindern.
Hierbei hatte man jedoch offenbar übersehen, dass ein Chat mit sexuellen Inhalten im Jahre 2013 noch nicht strafbar war da der Gesetzgeber bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 49. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches lediglich ein sexuelles Reden verbot. Da ein Schreiben aber nicht mit einem Reden gleichgesetzt werden kann, hatte bis zur Änderung der Vorschrift eine Strafbarkeitslücke bestanden; ein schriftliches Mitteilen entsprechender Inhalte gegenüber einem Kind war im Vergleich zu einem entsprechenden Reden bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 27.01.2015 straflos.
Nach einem entsprechenden Hinweis der Verteidigung auf die Rechtslage sprach das Landgericht der Angeklagten sodann von dem entsprechenden Vorwurf frei und schloss sich in der Begründung der Argumentation der Verteidigung vollumfänglich an.