Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski
Landgericht Aachen: Bewährungsstrafe für Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Nach sechs Verhandlungstagen hat das Landgericht Aachen eine milde Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gegen einen jungen Essener verhängt.
Die Geschichte ist eigentlich schnell erzählt.
Mein Mandant hatte einen Freund auf einer Fahrt in die Niederlande begleitet. Hier öffnete der Freund ihm, das Ziel der Fahrt nicht der Konsum von leckerem holländischen Kaffee ist, sondern der Erwerb von Betäubungsmitteln, welcher dann wieder in die Bundesrepublik eingeführt und hier weiterveräußert werden sollte. Mein Mandant erklärte sich daraufhin damit einverstanden, bei diesem Tatplan behilflich zu sein und seinen Freund zu unterstützen.
Hinter beiden standen jedoch weitere Personen, welche in den Handel mit dem Betäubungsmittel eingebunden waren, so dass vornehmlich die Beteiligung der anderen Personen im Vordergrund der Beweisaufnahme stand.
Letztlich legte mein Mandant ein umfassendes Geständnis ab und half darüber hinaus auch nach der Verhängung des eigenen Urteils bei der Überführung der weiteren Täter. Aufgrund dessen entschied sich das Gericht dazu, eine milde Bewährungsstrafe zu verhängen, welche gegen den noch nicht vorbestraft jungen Mann sodann auch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Urteil ist rechtskräftig.