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Missbrauch: Gutachten entlastet Beschuldigten (Bad Kreuznach)

Ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten hat einen des schweren sexuellen Missbrauches von Kindern beschuldigten Mann entlastet. Das Gutachten gelangt zu dem Ergebnis, dass die Hypothese einer bewussten Falschaussage nicht nur "nicht mit Sicherheit zurückgewiesen werden kann" (Entlastung 2.Klasse - aus Zweifeln) sondern es darüber hinaus sogar "sehr nahe liegend erscheint, dass die Vorwürfe ganz bewusst zu Unrecht erhoben worden sind" (Entlasung 1. Klasse - wegen erwiesener Unschuld).

Dem Mann aus dem Bereich Bad Kreuznach war vorgeworfen worden, die 7-jährige Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben.

Zu dem Vorwurf war es anlässlich von Auseinandersetzungen im Rahmen der Trennung gekommen. Der Beschuldigte war von den Vorwürfen völlig überrascht und bestritt diese nachdrücklich - er habe stets einen guten Kontakt zu dem Kind gehabt und sei diesem gegenüber zu keinem Zeitpunkt undistanziert gewesen, erst recht habe er die Tochter seiner Lebensgefährtin nicht sexuell missbraucht.

Gewissheit dahingehend, dass es den behaupteten Missbrauch nicht gegeben haben konnte, brachte letztlich das von der Verteidigung angeforderte aussagepsychologische Sachverständigengutachten.

Denn dieses gelangte zu dem Ergebnis, dass die belastenden Angaben mit großer Wahrscheinlichkeit "nicht auf einem tatsächlichen Erleben basieren", sondern es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine bewusste Falschbeschuldigungen handelt. Angesichts der Rahmenumstände liegt die Vermutung nahe, dass diese von Seiten der Mutter initiiert worden ist, um sich des ehemaligen Partners zu entledigen.

Dank der sehr guten und sorgfältigen Arbeit der Sachverständigen sind die Vorwürfe nunmehr abschließend aufgeklärt - bis der Beschuldigte die Belastungen des Ermittlungsverfahrens endgültig überwunden hat, wird es jedoch wohl noch einige Zeit dauern...

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