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Missbrauch von Schutzbefohlenen: Verfahren eingestellt

Das Verfahren klingt schon fast wie ein Klassiker aus dem Sexualstrafrecht, zum Glück wurde das Verfahren letztlich eingestellt: ein junger sportlicher und attraktiver Mann ist Ausbilder von weiblichen Polizeischülerinnen, in der Folge kommt man sich näher und es beginnt ein sexuelles Verhältnis des Mannes - mit zweien dieser Frauen.

Der Polizei-Ausbilder ist aber nicht auf eine Beziehung aus, sondern hält sich diese Optionen stets offen. Irgendwann bekommen die Frauen heraus das mit Ihnen beiden nur gespielt wird, aus den verletzten Gefühlen heraus fällt ihnen dann nach umfassender Erörterung ein, dass sie "das alles ja eigentlich gar nicht gewollt haben" - insbesondere natürlich was die sexuellen Kontakte anbelangt. Man fühle sich missbraucht, das einzige was hilft ist der Gang zum Dienstvorgesetzten sowie zur nächsten Polizeidienststelle.

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Natürlich kann man in diesen Fällen den Männern in solchen Situationen vorwerfen, mit den Gefühlen von Frauen gespielt und diese benutzt zu haben. So etwas ist nicht richtig, keine Frage. Es muss jedoch die Frage gestellt werden, ob ein solches Verhalten eine unrichtige Anzeige wegen "Missbrauch von Schutzbefohlenen" rechtfertigt - welche doch geeignet ist, den Ruf eines Menschen nachhaltig zu schädigen.

Wie es so kommt, wurde der Polizei-Ausbilder infolge der Vorwürfe zunächst aber vom Dienst suspendiert und bis zur Klärung aller Vorwürfe freigestellt.

Erst nach neun Monaten traf die Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Entscheidung, und das Verfahren gegen den Beschuldigten wurde eingestellt. Dieser darf nun wieder arbeiten - ob es ihm gelingt, seine Reputation bei derartigen Vorwürfen wieder vollständig herzustellen, bleibt offen. Es ist dem jungen Mann jedenfalls nur zu wünschen.

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