Missbrauch von Schutzbefohlenen: Verfahren eingestellt (Dortmund)
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat das Verfahren gegen eine Erzieherin wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen mangels Tatverdachts eingestellt.
Hintergrund der Anschuldigung war eine Anzeige einer ehemaligen Mitarbeiterin der später Beschuldigten. Diese hatte im Rahmen eines Dienstgespräches angegeben, die Erzieherin habe ein sexuelles Verhältnis während der Arbeitszeiten mit einer der in der Wohneinrichtung lebenden Personen gehabt. Die Staatsanwaltschaft Dortmund wertete das Verhalten als vermeintlichen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
im Laufe des Ermittlungsverfahrens erhärtete sich der Tatverdacht dann jedoch nicht. So konnte weder das vermeintliche Opfer sexuelle Kontakte während der Arbeitszeit bestätigen, noch sonst eine andere Person. Hiermit ließ sich die Weiterführung des Ermittlungsverfahrens wegen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen gegen die - zwischenzeitlich beurlaubte - Erzieherin nicht aufrechterhalten.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat das Verfahren im Oktober 2014 mangels Tatverdachts eingestellt; die Erzieherin ist damit nicht nur juristisch, sondern auch beruflich und in arbeitsrechtlicher Hinsicht vollkommen rehabilitiert.
Insbesondere ist wichtig, dass im Falle der Einstellung keinerlei Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis erfolgt.