Mord: Tatverdächtiger aus Untersuchungshaft entlassen (Essen)
Nach 4 Monaten Untersuchungshaft hat das Amtsgericht Essen nun den Haftbefehl gegen einen 19-jährigen Mordverdächtigen aufgehoben und ihn entlassen; es liege kein dringender Tatverdacht mehr dahingehend vor, dass dieser an der brutalen Tötung eines Asylbewerbers in Gelsenkirchen im Sommer 2015 beteiligt war.
Die Verteidigung hatte bereits frühzeitig auf die schlechte Beweislage in dieser Angelegenheit hingewiesen und gegenüber der Staatsanwaltschaft vermehrt auf Nachermittlungen gedrängt.
Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, an der Tötung eines Gleichaltrigen in einem Asylbewerberheim in Gelsenkirchen beteiligt gewesen zu sein. Der Tatverdächtiger hatte eine Tatbeteiligung stets vehement in Abrede gestellt, war aber durch eine andere Person - wie sich nun herausstellte: zu Unrecht - der Tatbeteiligung bezichtigt worden.
Auf Antrag der Verteidigung sowie nach Aufbereitung sämtlicher entlastende Umstände sah sich das Gericht nunmehr gezwungen, den Haftbefehl gegen den Beschuldigten aufzuheben, ein dringender Tatverdacht als Voraussetzung der Untersuchungshaft lässt sich jedenfalls nicht mehr sicher annehmen.