Kapitalanlagebetrug: Strafverfahren eingestellt (Frankfurt)
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte nach umfassender Prüfung und vorläufiger Bewertung Ermittlungen gegen meinen Mandanten wegen schwerem gewerbsmäßigen Betruges eingeleitet, konkret hatte man ihm vorgeworfen durch ein kompliziertes Firmengeflecht mit ausländischen Beteiligungsfirmen und Zweigniederlassungen Gelder von Investoren zu Unrecht erlangt und abgeführt zu haben.
Nach umfassender Analyse der Verfahrensakten und Abgabe einer sehr umfassenden Verteidigerklärung in welcher die juristischen und handelsrechtlichen Zusammenhänge zwischen den Firmengefechten noch einmal detailliert beleuchtet und ausgeführt wurden, musste sich die Staatsanwaltschaft letztlich auch der Einsicht beugen, dass handelsrechtlich und juristisch hier keinerlei Verfehlungen gegeben waren.
Nach mehr als zwei Jahren Prüfung der - teils sehr komplexen - Zusammenhänge stellte die Zentralstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen das Verfahren sodann offiziell mangels Tatverdacht ein.