Sexuelle Belästigung: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein (Essen)
Auf Antrag der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft Essen ein gegen einen jungen Mann wegen des Vorwurfes der sexuellen Belästigung geführtes Verfahren eingestellt.
Der Fall war von Beginn an kurios, so hatte eine junge Frau den Mann nach einer gemeinsamen erotischen Erfahrung wegen sexueller Belästigung angezeigt.
Denn Mann trafen die Vorwürfe völlig unvermittelt, insbesondere war er sich bis zum Zeitpunkt der Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung beim Dezernat für Sexualdelikte in Essen nicht ansatzweise dessen bewusst gewesen, dass man ihm sein Verhalten als strafbar auslegen könnte.
In der Sache ging es um einen Abend, bei dem zu intimen Kontakten zwischen dem Mann und einer Frau gekommen war, beide hatten schon seit längerer Zeit ein rein sexuelles Verhältnis. Nach dem Abend fiel der Frau - die sich im übrigen auch schon länger in psychiatrischer Behandlung befand - dann nach Rücksprache mit ihrer besten Freundin auf, dass sie das alles rückblickend jedoch nicht so gewollt haben könnte. Insbesondere können sie sich nicht erklären, wie es an dem letzten Abend (also dem letzten Abend vor der Strafanzeige) zu dem Analverkehr gekommen sein konnte. Dies - so die Interpretation in der Rückschau - sei nur möglich gewesen, weil sie hierzu gedrängt worden sei.....
Eigentlich bedarf die Geschichte keiner weiteren Erläuterung, zeigt aber wieder einmal, wie hilflos ausgeliefert beschuldigte gegenüber dem unrichtigen Vorwurf einer Sexualstraftat sind.