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sexuelle Belästigung: Verfahren eingestellt (München)

Dem Arzt war von einer Mitarbeiterin vorgeworfen worden, sie während der Arbeit Durch Berührungen mehrfach sexuell belästigt zu haben.

So hatte die Mitarbeiterin nach ihrer Kündigung konkret den Vorwurf erhoben, ihr Chef habe sie bei mehreren Gelegenheit an den Geschlechtsteilen berührt. Diese Übergriffe sollen von Seiten des Beschuldigten während der Zusammenarbeit mehrfach erfolgtdann stets als "Zufall" oder "Versehen" abgetan worden sein - so die Vorwürfe. Derartiges Verhalten erfüllt der Straftatbestand der sexuellen Belästigung gemäß § 184i StGB.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen ließen sich diese Vorwürfe aber nicht bestätigen; es entstand vielmehr der Verdacht als habe die junge Frau aus Verärgerung über ihre Kündigung im Nachhinein die Vorwürfe erfunden. Dies deckt sich insbesondere auch mit einem Schreiben von Seiten ihres Anwalts an unseren Mandanten, von den Vorwürfen gegen einen vergleichweise hohen Geldbetrag Abstand zu nehmen, wobei in dem Schreiben ausdrücklich auf "die eventuell negativen Auswirkungen auf die Reputation im Falle des Bekanntwerden der Vorwürfe" hingewiesen wurde.

Die Verteidigung ließ sich von einem derart grenzwertigen Angebot jedoch nicht verunsichern, lehnte dies ab und beantragte die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts. Dem kam die Staatsanwaltschaft München letztlich auch nach. Unser Mandant hat mittlerweile Strafanzeige gegen die junge Frau wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung erstattet.

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