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Sexueller Missbrauch: Amtsgericht spricht Angeklagten frei (Wilhelmshafen)

Nach dem Ergebnis des aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens stand fest: die belastenden Angaben basieren nicht auf einem tatsächlichen Erleben. Daraufhin wurde der Angeklagter vom Amtsgericht freigesprochen.

Dem jungen Vater war im Rahmen einer Trennung von Seiten der Mutter vorgeworfen worden, das Kind der Mutter, welches diese in die Beziehung mit gebracht hatte, während der Partnerschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten sexuell missbraucht zu haben.

Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe vehement und äußerte schon gleich zu Beginn des Verfahrens die Vermutung, die Missbrauchsanschuldigungen können hier instrumentalisiert worden sein, um ihm den Umgang mit dem zweiten, gemeinsamen Kind zu vereiteln.

Im Vorfeld des Verfahrens gab die Staatsanwaltschaft Oldenburg ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten in Auftrag, welches überraschend zu dem vorläufigen Ergebnis gelangte, dass die belastenden Angaben auf einem tatsächlichen Erleben basieren - ein Schock für den Beschuldigten, der die Taten nach wie vor bestritt und gegenüber dem Staatsanwalt in Oldenburg vorbrachte, die Vorwürfe dienen alleine dem Zweck, ihm den Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu vereiteln.

Selbstverständlich wurde auch von Seiten der Kindesmutter zugleich auch ein familiengerichtliches Verfahren angestrengt; angesichts der Vorwürfe wurde meinem Mandanten nur noch seltener und insbesondere begleiteter Umgang mit dem gemeinsamen Sohn gestattet. Aufgrund der vermeintlichen sexuellen Übergriffe auf die Tochter, gehe von ihm eine Gefahr für den Sohn aus - befand das Familiengericht Wilhelmshafen.

Aufgrund der vorläufigen Ergebnisse des Gutachtens kam es dann auch zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wilhelmshafen, in welchem sich die vermeintliche Opferfamilie auch - natürlich auf Staatskosten - eines sogenannten Opferanwaltes bediente. Dieses übte seine Rolle äußerst unprofessionell aus und sah seine Aufgabe in dem Verfahren offenbar alleine darin, den ohnehin schon stark verunsicherten Angeklagten anzugreifen und gegen diesen zu wettern. Jeder wisse, dass die Vorwürfe richtig sein, er sei ein Schwein das sich an Kindern vergeht dies wenigstens zugeben.

Mein Mandant blieb gegenüber dem Gericht in Wilhelnshafen ruhig und sachlich und erklärte, dass die Vorwürfe des sexuellen Missbrauches nicht richtig sein können und legte in diesem Zusammenhang seine Sicht der Dinge dar.

Am Ende einer umfassenden Befragung des "Opfers" durch die Verteidigung, rückt sodann auch die Sachverständige von den Ergebnissen ihres vorläufigen Gutachtens ab.

Nach den Schilderungen der "Geschädigten" in der Hauptverhandlung, können nun nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Vorwürfe des sexuellen Missbrauches auf einem tatsächlichen Erleben basieren.

So ließe sich beispielsweise nicht ohne weiteres erklären, aus welchem Grunde die Örtlichkeiten, an denen die sexuellen Übergriffe passiert sein sollten, in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wilhelmshafen nun völlig anders geschildert wurden, als dies noch vorher bei der Polizei der Fall war. Auch die völlig abweichende Darstellung der Tathandlungen sowie der Tatzeiträume des angeblichen sexuellen Missbrauches würden eher die Vermutung nahe legen, dass die Schilderungen nicht "erlebnisbasiert" sind. Denn bei einem Bericht über ein tatsächliches Erlebnis seien derart massive Abweichungen nicht zu erwarten. Er besteht zudem die Vermutung, dass die Vorwürfe instrumentalisiert worden sind und das Kind sich aufgrund des Zeitablaufes an Einzelheiten der ersten Schilderung einfach nicht mehr erinnere. Reale Erlebnisse wären jedenfalls anders und auch dauerhaft im Gedächtnis abgespeichert worden.

Angesichts der Ergebnisse des losen Sachverständigengutachtens, folgte das Amtsgericht Wilhelmshaven sodann den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft und sprach den Angeklagten vom Vorwurf "sexueller Missbrauch von Kindern" vollumfänglich frei.

Unmittelbar nach dem freisprechenden Urteil wurden auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen des Jugendamtes aufgehoben, mein Mandant kann wieder ungestört Umgang mit seinem Kind haben. Und sein Vertrauen in der Rechtsstaat hat er ebenfalls nicht verloren.

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