Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski
sexueller Missbrauch von Kindern: Angeklagter freigesprochen (Münster)
Unser Mandant war schockiert, als er Anfang 2024 eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Polizei Münster erhielt.
Er konnte die Vorladung zunächst nicht zuordnen, da hier entweder die Person eines Geschädigten, noch eine Zeit angegeben war, zu der sich der Vorfall ereignet haben sollte. Dennoch entschied sich unser späterer Mandant zunächst, einen regionalen Anwalt aus Münster mit seiner Vertretung zu beauftragen. Der Kollege forderte zunächst die Ermittlungsakten an, besprachen diese mit unserem späteren Mandanten und unternahm weiter: nichts.
Unserem späteren Mandanten wurde dieses Vorgehen damit erklärt, dass es „bei diesen Vorwürfen üblich sei, nichts zu machen“. Man würde jetzt erst einmal schweigen und dann würde die Staatsanwaltschaft schon selbst erkennen, dass die Vorwürfe unrichtig sein. Die entlastenden Beweise würde man sich „erst einmal in der Hinterhand behalten“ und dann im Rahmen eines möglichen Prozesses auf den Tisch bringen, man müsse es der Staatsanwaltschaft ja auch „nicht so einfach machen“.
Unser in diesem Bereich völlig unerfahrener Mandant legte sein Vertrauen in die Hände des Rechtsanwalts und wartete ab.
Was dann als nächstes einging, war keine Mitteilung oder eine Einstellung, sondern eine Anklageschrift zum Schöffengericht Münster wegen sexuellem Missbrauch von Kindern. Als er seinen Anwalt hierauf ansprach und verzweifelt und verunsichert nach dem weiteren Vorgehen fragte, antwortete der Rechtsanwalt hierauf sinngemäß, dass man jetzt erst einmal abwarten würde, es würde ein Termin gemacht, alles weitere würde man dann einfach sehen.
Spätestens an diesem Punkt recherchierte unser späterer Mandant noch einmal im Internet und bemerkte, dass er bei den Kollegen, welcher offenbar schwerpunktmäßig Arbeitsrecht und Verkehrsrecht bearbeitet nicht richtig aufgehoben war suchte sich nunmehr einen erfahrenen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht.
Hier kam er schnell auf unsere Internetpräsenz und wir sagten dem verzweifelten Mann zu, seine Verteidigung für das Hauptverfahren zu übernehmen. In Vorbereitung auf den Prozess reichten wir sodann eine umfassende Erklärung unseres Mandanten zu den Tatvorwurf ein welche auch Umstände beinhaltete, warum er den sexuellen Missbrauch von Kindern in Münster nicht begangen haben konnte.
Ferner bereiteten wir gemeinsam umfangreich seine Aussage in dem Prozess vor, um dort optimal vorbereitet zu sein. In dem Verfahren selbst macht unser Mandant sodann eine umfangreiche und völlig nachvollziehbare unglaubwürdige Aussage zur Sache. Wenig glaubwürdig hingegen war die Aussage des Mädchens, welche in dem Verfahren selbst angab, von Seiten ihrer Mutter intensiv und massiv in diese Richtung ausgefragt worden zu sein, sie selbst hätte so etwas ursprünglich gar nicht behauptet, aber nachdem ihre Mutter derartige Vermutungen wieder und wieder vorgebracht hatte, hätte sie diese letztlich bestätigt, was dann zur Einleitung des Strafverfahrens geführt hätte. Insofern sprach das Amtsgericht Münster letztlich vom Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern frei.
Unser Mandant ist rückblickend froh, mit dem Anwaltswechsel kurz vor dem Prozess die richtige Entscheidung getroffen zu haben.