Sexueller Missbrauch: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein (Essen)
"Die belastenden Aussagen sind lebensfremd, für sich genommen sowie in der Gesamtschau abwegig und insgesamt wenig überzeugend." Nach dem Vorbringen der Verteidigung liegt der Schluss nahe, als handele es sich um einen konstruierte Falschbeschuldigung, daher war das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verdachtes des sexuellen Missbrauches von Kindern einzustellen. Der Tatverdacht hat sich durch die weiteren Ermittlungen nicht erhärtet" - so das Fazit der Staatsanwaltschaft Essen.
Anfang des Jahres 2017 war dem etwa 30-jährigen Beschuldigten zwecks einer Beschuldigtenvernehmung eine Vorladung zugegangen, benannt wurde der Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern in einer Vielzahl von Fällen.
Überrascht hiervon und zunächst der Meinung, es müsse sich um eine Verwechslung handeln - er habe jedenfalls derartige Handlungen nicht begangen. Amüsiert über die vermeintliche Verwechslung und zugleich aber natürlich auch ein Stück weit beunruhigt, suchte der Mann unsere Kanzlei Anfang des Jahres 2017 auf, um Hilfe in dieser Angelegenheit zu bekommen. Die anschließende Akteneinsicht zeigte, dass es sich mitnichten um ein Missverständnis handelte - der junge Mann wurde von einem früheren Mitbewohner eines Kinderheims wegen sexueller Übergriffe belastet; das vermeintliche Opfer sei zwischen elf und 13 Jahren gewesen, als mein Mandant sich sexuell an ihm vergangen haben sollte.
Auffällig war, dass die Erinnerungen an die vermeintlichen Übergriffe erst im Rahmen einer Therapie aufgetreten waren (der vermeintlich Geschädigte befand sich wegen einer Vielzahl von psychischen Störungen seit dem frühen Jugendalter die meiste Zeit in stationärer psychologischer Behandlung).
Die weiteren Ermittlungen - und insbesondere die von der Verteidigung angeforderten Nachermittlungen - führten letztlich dazu, dass der Vorwurf anhand objektiver Umstände sogar widerlegt werden konnte. Es konnte nachgewiesen werden, dass die beiden Personen - also der Beschuldigte und das vermeintliche Opfer - zu der benannten Tatzeit gar nicht gemeinsam in einem Zimmer untergebracht gewesen waren. Auch Übergriffe im Zusammenhang mit einer Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2002, an welchem sich der Geschädigte konkret erinnern wollte, konnten widerlegt werden: der Beschuldigte war zu dieser Zeit in einer Pflegefamilie untergebracht und hatte insofern überhaupt keinen Kontakt zu dem vermeintlichen Opfer.
Insgesamt ließen sich die Tatvorwürfe nach dem Ergebnis der Ermittlungen und einer engagierten Verteidigung nicht aufrechterhalten - das Ermittlungsverfahren wurde mangels Tatverdachts eingestellt.