Sexueller Missbrauch von Jugendlichen: Verfahren eingestellt (Münster)
Die Staatsanwaltschaft Münster hatte Ende 2017 Ermittlungen aufgenommen und nachdem ein Jugendlicher seinen Eltern gegenüber davon berichtet hatte, dass es über das Internet zu einer Kontaktaufnahme von dem man mit einem erwachsenen Mann - dem später Beschuldigten - gekommen war. In der Folge habe man sich getroffen und Zeit miteinander verbracht, das ganze sei dann letztlich darauf hinausgelaufen, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei, für welche der später Beschuldigte Geld bezahlt haben solle.
Im Rahmen der Ermittlungen ließen sich die Behauptungen nicht bestätigen, der Mann aus Münster gestand im Rahmen der Ermittlungen gegenüber der Staatsanwaltschaft Münster ein, dass es zu sexuellen Kontakten gekommen sei - diese seien jedoch einvernehmlich und insbesondere ohne Bezahlung erfolgt und stellten insofern keinen sexuellen Missbrauch von Jugendlichen dar. Insbesondere hätten sich die jungen Männer als erwachsen ausgegeben.
Zum Hintergrund des Tatbestandes muss an dieser Stelle gesagt werden, dass eine sexueller Missbrauch von Jugendlichen nach dem Gesetz nur dann vorliegt, wenn eine sexuelle Unerfahrenheit ausgenutzt oder eben für intime Gegenleistungen Geld bezahlt wird.
Da dies im Rahmen der Ermittlung sich nicht bestätigen ließ - die Aussagen der Jugendlichen verhielten sich hierzu im wesentlichen widersprüchlich - wurde das Ermittlungverfahren der Staatsanwaltschaft Münster wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sodann mangels Tatverdacht eingestellt.
Die ganze Sache ist dem Beschuldigten eine Lehre - er wird sich künftig versichern, welches Alter seine Sexualpartner haben und will sich in Zweifelsfällen gleich zu Beginn den Ausweis zeigen lassen