Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Haftstrafe für Erzieher (LG Saarbrücken)
Die Jugendschutzkammer am Landgericht Saarbrücken hat im Rahmen eines (sehr in der Öffentlichkeit geführten) Strafverfahrens eine Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten gegen einen ehemaligen Pfadfinder verhängt. Die Anklage lautete: "sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen".
Mein Mandant war in seiner Freizeit bei einer Pfadfindergruppe beschäftigt und nahm als Betreuer unterschiedliche Aufgaben in der Leitung und Beaufsichtigung von Jugendlichen wahr. In dieser Funktion kam es bei unterschiedlichen Gelegenheiten dazu, dass er sich den Ihm zur Beaufsichtigung anvertrauten Personen in sexueller Gesinnung näherte und sexuelle Handlungen zu ihrem Nachteil vornahm, wobei er zu sämtlichen Zeitpunkten betrunken war.
In der Verhandlung erfolgte dann eine Einlassung dahingehend, dass die Taten zwar nicht in Abrede gestellt werden, er sich jedoch an einen Großteil der vermeintlichen Handlungen nicht mehr erinnern könnte. Es erfolgte sodann eine Beweisaufnahme, bei welcher die Geschädigten von den Handlungen berichten und die Angaben in der Anklageschrift bestätigten.
Trotz der Trunkenheit und einer Entschuldigung bei den Opfern hielt das Gericht hier eine vollstreckbare Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für erforderlich zur Einwirkung auf den beschuldigten Erzieher.
Das Revisionsverfahren ist derzeit am Bundesgerichtshof anhängig. Mit einer Entscheidung ist Anfang 2014 zu rechnen.