Totschlag: erfolgreiche Revision (LG Hagen)
Revision Landgericht Hagen
Nach langer Hauptverhandlung hatte das Landgericht Hagen dem Beschuldigten Mitte 2019 verurteilt, seinen Pflegesohn heftig geschüttelt und hierdurch dessen Tod verursacht zu haben. Überregionale Medien hatten ausführlich über das Verfahren berichtet.
Nachdem der Beschuldigte die Tat im laufenden Verfahren eingestanden hatte, entschied das Schwurgericht am Landgericht Hagen auf eine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren.
Die hiergegen gerichtete Revision hatte nunmehr Erfolg und führt zur Aufhebung des Urteils betreffend die ausgeurteilte Strafe. Dies bedeutet, dass der Beschuldigte in einer neuen Verhandlung nun die Chance hat, eine erheblich mildere Bestrafung zu erreichen.
Konkret kritisierte der Bundesgerichtshof an dem Urteil des Landgerichts Hagen, dass hier neutrale Umstände rechtsfehlerhaft zulasten des Beschuldigten bewertet wurden und die hohe Haftstrafe insofern auf rechtsfehlerhaften Erwägungen basiert. Das Landgericht Hagen wird sich nunmehr im Rahmen einer neuen verhandlung mit der Frage auseinanderzusetzen haben, in welcher Höhe eine Strafe angemessen ist.