Vergewaltigung: Verfahren eingestellt (Düsseldorf)
Mein Mandant bestritt die Vorwürfe nachdrücklich, insbesondere habe er zu keinem Zeitpunkt irgendetwas gegen den Willen der Frau gemacht - das Gegenteil sei der Fall gewesen: dieser habe ihn immer und wiederholt und in unangebrachter Weise mit sexuellen Themen konfrontiert und schließlich versucht, ihn in eine Beziehung zu drängen, was er aber zurückgewiesen habe.
Daraufhin sei die Frau "psycho" geworden, habe ihm nachgestellt, ihm unaufgeforfert Nacktbilder geschickt und sei offenbar mit der Zurückweisung insgesamt nicht zurechtgekommen. Im Rahmen der weiteren Ermittlung konnten sich die Vorwürfe einer Vergewaltigung nicht bestätigen, insbesondere konnte im Rahmen einer umfassenden Verteidigererklärung herausgearbeitet werden, dass die Beschuldigung eben nicht auf einem tatsächlichen Erleben basieren - sondern offenbar einer enttäuschten Liebe geschuldet sind.
Das Verfahren wurde dann mangels Tatverdacht eingestellt.